Bearbeiten von „StuRa:Senat/Geschäftsordnung/Dokument“
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===§ 5 Tagesordnung=== | ===§ 5 Tagesordnung=== | ||
# Der Rektor oder sein Vertreter im Amt stellt die Tagesordnung auf. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vorläufigen Senats kann bis spätestens | # Der Rektor oder sein Vertreter im Amt stellt die Tagesordnung auf. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vorläufigen Senats kann bis spätestens achtzehn Tage, in Ausnahmefällen, die keinen Aufschub vertragen, bis spätestens sechs Werktage vor der Sitzung die Aufnahme von Tagesordnungspunkten beantragen. Begründung und, falls erforderlich, Beschlussvorlagen sind beizufügen. | ||
# Unter den Tagesordnungspunkten "Informationen" und "Verschiedenes" können keine Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden. | # Unter den Tagesordnungspunkten "Informationen" und "Verschiedenes" können keine Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden. | ||
# Die Tagesordnung wird mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen. Nicht abgearbeitete Punkte der Tagesordnung sind in der darauf folgenden Sitzung vorrangig zu behandeln. | # Die Tagesordnung wird mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen. Nicht abgearbeitete Punkte der Tagesordnung sind in der darauf folgenden Sitzung vorrangig zu behandeln. |