Bearbeiten von „StuRa:Senat/Geschäftsordnung/Dokument“
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===§ 6 Persönliche Beteiligung=== | ===§ 6 Persönliche Beteiligung=== | ||
Die Senatsmitglieder nehmen an Entscheidungen, Abstimmungen und Beratungen über Angelegenheiten, die sie selbst oder nahe Angehörige betreffen, nicht teil. Sie dürfen vorher eine Erklärung dazu abgeben. Im Übrigen gelten §§ [http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__20.html 20] und [http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/ | Die Senatsmitglieder nehmen an Entscheidungen, Abstimmungen und Beratungen über Angelegenheiten, die sie selbst oder nahe Angehörige betreffen, nicht teil. Sie dürfen vorher eine Erklärung dazu abgeben. Im Übrigen gelten §§ [http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__20.html 20] und [http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__20.html 21] Verwaltungsverfahrensgesetz. | ||
===§ 7 Nichtmitglieder (Rederecht, Stellungnahme)=== | ===§ 7 Nichtmitglieder (Rederecht, Stellungnahme)=== |