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===§ 7 Nichtmitglieder (Rederecht, Stellungnahme)===
===§ 7 Nichtmitglieder (Rederecht, Stellungnahme)===
# Der Vorläufige Senat kann fallweise, für das Protokoll ständig, Nichtmitglieder zu bestimmten Tagesordnungspunkten Rederecht einräumen. Sie sollten vom Vorsitzenden eingeladen werden.
# Der Vorläufige Senat kann fallweise, für das Protokoll ständig, Nichtmitglieder an den Sitzungen teilnehmen lassen und ihnen zu bestimmten Tagesordnungspunkten Rederecht einräumen. Sie sind vom Vorsitzenden einzuladen.
# In allen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ist vor der Beschlussfassung im Vorläufigen Senat dem Personalrat rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
# In allen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ist vor der Beschlussfassung im Vorläufigen Senat dem Personalrat rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


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