Bearbeiten von „StuRa:Senat/Geschäftsordnung/Dokument

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# Sachanträge sollen, sofern sie den Senatoren nicht schriftlich vorliegen, unmittelbar vor der Abstimmung in vollem Wortlaut verlesen werden.
# Sachanträge sollen, sofern sie den Senatoren nicht schriftlich vorliegen, unmittelbar vor der Abstimmung in vollem Wortlaut verlesen werden.
# Liegen zum selben Gegenstand mehrere konkurrierende Sachanträge vor, so ist über den jeweils weitergehenden Antrag zuerst abzustimmen. Sind zu einem Sachantrag Änderungsanträge gestellt worden, so sind diese vor dem Hauptantrag zur Abstimmung zu stellen.
# Liegen zum selben Gegenstand mehrere konkurrierende Sachanträge vor, so ist über den jeweils weitergehenden Antrag zuerst abzustimmen. Sind zu einem Sachantrag Änderungsanträge gestellt worden, so sind diese vor dem Hauptantrag zur Abstimmung zu stellen.
# Abstimmungen finden in der Regel durch Heben einer Hand statt. Auf Verlangen eines Senators muss geheim abgestimmt werden; das gilt nicht für Geschäftsordnungsanträge. In Personalangelegenheiten ist geheim abzustimmen.
# Abstimmungen finden in der Regel durch Heben einer Hand statt. Auf Verlangen eines Senators muss geheim abgestimmt werden; das gilt nicht für Geschäftsordnungsanträge. InPersonalangelegenheiten ist geheim abzustimmen.
# Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst, soweit das SächsHSG nichts anderes bestimmt. Stimmrechtsübertragungen sind unzulässig. Jeder Senator hat eine Stimme. Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt.
# Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst, soweit das SächsHSG nichts anderes bestimmt. Stimmrechtsübertragungen sind unzulässig. Jeder Senator hat eine Stimme. Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt.
# Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Studentenvertreter, anderenfalls der Zustimmung von zwei Dritteln der Senatoren.
# Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Studentenvertreter, anderenfalls der Zustimmung von zwei Dritteln der Senatoren.

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