Bearbeiten von „StuRa:Senat/Geschäftsordnung/Dokument“
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# Der Vorläufige Senat der HTW Dresden besteht aus 27 Senatoren, | # Der Vorläufige Senat der HTW Dresden besteht aus 27 Senatoren, | ||
## den gewählten Gruppenvertretern des bisherigen Senats: 4 Hochschullehrern, 7 Mitarbeitern, 6 Studenten und | ## den gewählten Gruppenvertretern des bisherigen Senats: 4 Hochschullehrern, 7 Mitarbeitern, 6 Studenten und | ||
## den für die Mitglieder kraft Amtes des bisherigen Senates nachgewählten Mitgliedern: 10 | ## den für die Mitglieder kraft Amtes des bisherigen Senates nachgewählten Mitgliedern: 10 Hochschullehrer. | ||
# Rektor, Prorektoren, Kanzler, Dekane und Gleichstellungsbeauftragter nehmen an den Sitzungen des Vorläufigen Senats mit Rede- und Antragsrecht teil. | # Rektor, Prorektoren, Kanzler, Dekane und Gleichstellungsbeauftragter nehmen an den Sitzungen des Vorläufigen Senats mit Rede- und Antragsrecht teil. | ||