Bearbeiten von „StuRa:Senat/Geschäftsordnung/Dokument“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
# Der Rektor oder sein Vertreter im Amt stellt die Tagesordnung auf. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vorläufigen Senats kann bis spätestens 10 Tage, in Ausnahmefällen, die keinen Aufschub vertragen, bis spätestens 4 Werktage vor der Sitzung die Aufnahme von Tagesordnungspunkten beantragen. Begründung und, falls erforderlich, Beschlussvorlagen sind beizufügen. | # Der Rektor oder sein Vertreter im Amt stellt die Tagesordnung auf. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Vorläufigen Senats kann bis spätestens 10 Tage, in Ausnahmefällen, die keinen Aufschub vertragen, bis spätestens 4 Werktage vor der Sitzung die Aufnahme von Tagesordnungspunkten beantragen. Begründung und, falls erforderlich, Beschlussvorlagen sind beizufügen. | ||
# Unter den Tagesordnungspunkten "Informationen" und "Verschiedenes" können keine Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden. | # Unter den Tagesordnungspunkten "Informationen" und "Verschiedenes" können keine Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden. | ||
# Die Tagesordnung wird mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen. Nicht abgearbeitete Punkte der Tagesordnung sind in der | # Die Tagesordnung wird mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen. Nicht abgearbeitete Punkte der Tagesordnung sind in der darauffolgenden Sitzung vorrangig zu behandeln. | ||
===§ 6 Persönliche Beteiligung=== | ===§ 6 Persönliche Beteiligung=== |