Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung“
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=== Änderungswünsche der Studentinnen- und Studentenschaft === | === Änderungswünsche der Studentinnen- und Studentenschaft === | ||
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== Mitglieder == | == Mitglieder == | ||
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==== 10-04-08 ==== | ==== 10-04-08 ==== | ||
Hierbei handelt es sich nicht um eine Sitzung, sondern um die Stellungnahme zum Entwurf. | |||
==== | ===== "Dekanerunde" ===== | ||
Es | Antrag: | ||
: Ergänze beim § 10 Senat als Absatz. | |||
:: ''Der Senat hat die ständige Kommission der Fakultäten. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Vertreter der Dekanate. Die Vertreter des Rektorates sollten an den Sitzungen mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen.'' | |||
Begründung: | |||
: Es gibt das bekannte Treffen des Rektorates mit den Dekanen. Hier wird oftmals mehr diskutiert und entschieden als im Senat selbst. Diese Praxis sollte sich auch in der Grundordnung wiederfinden, um diesem Handeln die richtige Grundlage zu geben. | |||
: Wie bekannt, ist es den Dekanen, seit der Novellierung des SächsHG hin zum SächsHSG, nicht mehr direkt möglich im Senat stimmberechtigt zu sein. So bestünde eher die Möglichkeit für die Mitglieder des Senates ein klares Meinungsbild der Leitungen der Fakultäten zu erhalten. Daher sollte die Kommission auch dem Senat zugeordnet sein. | |||
Erklärungen: | |||
: Auch diese Sitzungen würden, wie bisher beim Treffen des Rektorates mit den Dekanen, vom Rektor vorbereitet werden. Auf eine Benennung dieses Wirkens wurde verzichtet, da sich dies gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p81 § 81] Absatz 3 Satz 1 SächsHSG ergibt. | |||
: Die Mitglieder des Rektorates können ohnehin gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p83 § 83] Absatz 6 Satz 1 SächsHSG an den Sitzungen aller Organe mit Rederecht teilnehmen. Mit abweichenden Formulierung soll der Praxis beim Treffen des Rektorates mit den Dekanen entsprochen werden. Das Rektorat ist immer mit anwesend. Ein Vielzahl von Initiativen gehen durch Vorschläge (Anträge) vom Rektorat aus. | |||
: Nicht die Dekane selbst müssen die Stimme tragen. Es kann zum Ersatz auch eine andere Person, beispielsweise den Prodekan, zur Vertretung der Fakultät bestimmt werden. Das wäre dann ähnlich der Vertretung der Hochschule durch einen Prorektor im Falle der Verhinderung des Rektors. | |||
=== | ===== Zentrale Einrichtungen ===== | ||
Antrag: | |||
: Ergänze als Paragraph: | |||
:: ''Die zentralen Einrichtungen sind | |||
::# ''die Bibliothek | |||
::# ''das Rechenzentrum | |||
::# ''der Hochschulsport. | |||
[[Kategorie:Senatskommission]] | [[Kategorie:Senatskommission]] |