Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung“
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=== Änderungswünsche der Studentinnen- und Studentenschaft === | === Änderungswünsche der Studentinnen- und Studentenschaft === | ||
Alle Änderungsvorschläge zur [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Diskussion:Grundordnung_HTW_Dresden&action=edit§ion=new Grundordnung HTW Dresden] und [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Diskussion:Wahlordnung_HTW_Dresden&action=edit§ion=new Wahlordnung HTW Dresden] | Alle seinen aufgerufen Änderungsvorschläge zur [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Diskussion:Grundordnung_HTW_Dresden&action=edit§ion=new Grundordnung HTW Dresden] und [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Diskussion:Wahlordnung_HTW_Dresden&action=edit§ion=new Wahlordnung HTW Dresden] einzureichen. | ||
== Mitglieder == | == Mitglieder == | ||
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==== 10-04-08 ==== | ==== 10-04-08 ==== | ||
Hierbei handelt es sich nicht um eine Sitzung, sondern um die Stellungnahme zum Entwurf. | |||
==== | ===== Grundsätzliches ===== | ||
=== | ====== Organigramm ====== | ||
Wo ist das Organigramm, auf das immer verwiesen wird? Es wird sich wohl nicht auf die [http://www.htw-dresden.de/hs/07_Struktur.pdf Darstellung der Hochschulstruktur] beziehen, denn dabei ist beispielsweise der StuRa erwähnt, der wohl nicht für eine Änderung zur Debatte stehen kann. | |||
=== | Antrag: | ||
: Ergänze bei § 1 Absatz 1 als Satz 3: | |||
:: ''Im Anhang wird informatorisch die Gliederung dargestellt. | |||
Begründung: | |||
: Es muss klar sein wovon die Rede ist. | |||
Erklärung: | |||
: Trotz gleicher Formulierung in der gegenwärtig gültigen Vorläufigen Grundordnung ist gegenwärtig nicht das Organigramm bekannt. Es entsteht der Eindruck, dass dieses immer noch nicht vorhanden ist oder bewusst nicht bekannt gegeben wird. Theoretisch, es das Rektorat sicherlich nicht im Sinne der unerwarteten Veränderung getan haben, könnte es schon Veränderungen gegeben haben, da die Beschlüsse des Rektorates nicht den Mitgliedern der Hochschule bekanntgegeben werden. | |||
: Beispielsweise die TU Dresden hat die Formulierung ''Im Anhang wird informatorisch die Grundstruktur der Technischen Universität Dresden dargestellt.'' in der aktuellen Grundordnung. | |||
====== Angehörige ====== | |||
Ist es richtig, dass die Anerkennung für ''im Ruhestand befindlichen Professoren'' und ''wissenschaftliche Mitarbeiter, die unbefristet beschäftigt waren'' gemäß § 2 Absatz 1 mit einer zusätzlichen Hürde (''Benehmen mit dem Dekan der zuständigen Fakultät'') schwieriger ist als für ''Weiteren Personen, die Aufgaben an der Hochschule wahrnehmen,''? Macht das denn Sinn? Sollten es nicht gerade bei diese "Altgedienten" einfacher gehen? | |||
Antrag: | |||
: Ergänze bei § 2 Absatz 2 als Satz 3: | |||
:: ''Bei Ablehnung durch das Rektorat und Widerspruch der antragstellenden Person entscheidet der Senat mit Mehrheit oder durch alle Senatoren einer Gruppe nach § 50 Absatz 1 SächsHSG. | |||
Begründung: | |||
: So kann auch das Organ aller Mitgliedergruppen der Hochschule entscheiden. | |||
: Etwa ein ehemaliger Vorsitzender des Betriebsrates, der in Ruhestand ist, könnte so weiterhin im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken. Ein anderes Rektorat fände dieses Wirken nicht im Sinne der Hochschule und würde so keinen Status als Angehöriger zulassen. Die Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätte so die Möglichkeit zu entscheiden. Ähnlich verhält es sich bei ehemaligen der Studierenden. Etwa zur Betreuung eines Netzwerkes der Ehemaligen, wie es beispielsweise gemäß den Bologna-Reformen gefordert wird, könnte so eine Selektion allein durch das Rektorat vermieden werden, wenn sich die Studierenden diese Person wünschen. | |||
Erklärung: | |||
: Die Prozedur ist § 3 Absatz 1 Satz 3 Geschäftsordnung des Senates entliehen. | |||
: Etwa der StuRa möchte gern den langjährig für den Hochschulsport und das Referat Sport des StuRa tätigen Andreas Selle diesen Status zuerkennen. | |||
====== Mitgliedergruppen ====== | |||
Antrag (redaktionell): | |||
: Ersetze § 4 Satz 1 durch | |||
:: ''Die akademischen Mitarbeiter mit den sonstigen Mitarbeitern bilden eine gemeinsame Gruppe gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p50 § 50] Absatz 1 Satz 3 SächsHSG. | |||
Begründung: | |||
: Klarstellung der Zusammenfassung der beiden Mitgliedergruppen ist nur in der Grundordnung vorzusehen. | |||
Erklärung: | |||
: Es bedarf keiner Wiederholung der Mitgliedergruppen nach dem Gesetzestext. Das ist für den Entwurf zur Grundordnung (teilweise leider) unüblich. | |||
: Des weiteren erscheint es unklar warum die Organe explizit benannt werden. | |||
===== "Dekanerunde" ===== | |||
Antrag: | |||
: Ergänze beim § 10 Senat als Absatz. | |||
:: ''Der Senat hat die ständige Kommission der Fakultäten. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Vertreter der Dekanate. Die Vertreter des Rektorates sollten an den Sitzungen mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen.'' | |||
Begründung: | |||
: Es gibt das bekannte Treffen des Rektorates mit den Dekanen. Hier wird oftmals mehr diskutiert und entschieden als im Senat selbst. Diese Praxis sollte sich auch in der Grundordnung wiederfinden, um diesem Handeln die richtige Grundlage zu geben. | |||
: Wie bekannt, ist es den Dekanen, seit der Novellierung des SächsHG hin zum SächsHSG, nicht mehr direkt möglich im Senat stimmberechtigt zu sein. So bestünde eher die Möglichkeit für die Mitglieder des Senates ein klares Meinungsbild der Leitungen der Fakultäten zu erhalten. Daher sollte die Kommission auch dem Senat zugeordnet sein. | |||
Erklärungen: | |||
: Auch diese Sitzungen würden, wie bisher beim Treffen des Rektorates mit den Dekanen, vom Rektor vorbereitet werden. Auf eine Benennung dieses Wirkens wurde verzichtet, da sich dies gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p81 § 81] Absatz 3 Satz 1 SächsHSG ergibt. | |||
: Die Mitglieder des Rektorates können ohnehin gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p83 § 83] Absatz 6 Satz 1 SächsHSG an den Sitzungen aller Organe mit Rederecht teilnehmen. Mit abweichenden Formulierung soll der Praxis beim Treffen des Rektorates mit den Dekanen entsprochen werden. Das Rektorat ist immer mit anwesend. Ein Vielzahl von Initiativen gehen durch Vorschläge (Anträge) vom Rektorat aus. | |||
: Nicht die Dekane selbst müssen die Stimme tragen. Es kann zum Ersatz auch eine andere Person, beispielsweise den Prodekan, zur Vertretung der Fakultät bestimmt werden. Das wäre dann ähnlich der Vertretung der Hochschule durch einen Prorektor im Falle der Verhinderung des Rektors. | |||
===== Zentrale Einrichtungen ===== | |||
Antrag: | |||
: Ergänze als Paragraph | |||
:: ''Die zentralen Einrichtungen sind mindestens | |||
::# ''die Bibliothek | |||
::# ''das Rechenzentrum | |||
::# ''der Hochschulsport. | |||
Begründung: | |||
: So wird sichergestellt, dass diese elementaren Grundeinheiten unterhalb der zentralen Ebene erhalten bleiben. Sie erfüllen fundamentale Dienstleistungs- und Versorgungsaufgaben unserer Hochschule. | |||
: Die Grundordnung soll genau derartiges gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p13 § 13] Absatz 1 Satz 2 SächsHSG regeln. Diese Ausgestaltung | |||
Erklärung: | |||
: Die Ausgestaltung unserer Bibliothek als zentrale Einrichtung ist insbesondere gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p93 § 93] SächsHSG unstrittig. Die Notwendigkeit eines Rechenzentrums leitet sich durch die Existenz dessen und die zunehmenden Wichtigkeit von Rechentechnik zur Bewältigung der Prozesse ab. Besonders für Studierende ist der Erhalt des Hochschulsports als zentrale Einrichtung zur Erfüllung der Aufgabe unserer Hochschule gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p5 § 5] Absatz 2 Nummer 11 SächsHSG wichtig. | |||
: Das Rektorat kann davon unbeschadet, wie ihm gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p92 § 92] Absatz 1 Satz 1 SächsHSG zugestanden wird, weitere Zentrale Einrichtungen einführen und diese dann ändern. | |||
===== Öffentlichkeit ===== | |||
Antrag: | |||
: Streiche § 8 Absatz 1. | |||
Begründung: | |||
: Es ist gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p56 § 56] Absatz 1 Satz 2 klar, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. | |||
Erklärung: | |||
Erklärung: | |||
: Es bedarf keiner Wiederholung des Ausschlusses der Öffentlichkeit nach dem Gesetzestext. Das ist für den Entwurf zur Grundordnung (teilweise leider) unüblich. | |||
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