StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgende Punkte sollen angesprochen werden:
Folgende Punkte sollen angesprochen werden:
; Arbeiten der Kommission
; Arbeiten der Kommission
* nur Ideenfindung oder Formulierung von Passagen
* Soll es sich nur Ideenfindung handeln oder sollen die Mitglieder die Formulierung von einzelnen Passagen übernehmen?
* Stimmberechtigung in der Kommission
* Wer hat eine Stimmberechtigung in der Kommission?
*: Da es sich um eine Kommission des Senates handelt sollten, da kein anders lautender Beschluss vorliegt, auch nur die Mitglieder, die im Senat stimmberechtigt sind, bei Abstimmungen eine Stimme haben. Die weiteren Mitglieder sollten, wie im Senat beratend wirken.


; allgemeine Dinge
; allgemeine Dinge
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** Antrags- und Rederecht
** Antrags- und Rederecht
* studentische Prorektorin oder studentischer Prorektor
* studentische Prorektorin oder studentischer Prorektor
*: Jede Mitgliedergruppe sollte im Rektorat, das seit dem neuen Hochschulgesetz so mächtig geworden ist, vertreten sein. Das gilt  besonders für eine Vertretung der größten Mitgliedergruppe unserer HTW Dresden.
* QM- bzw. QS-Ausschuss
*: Es sollte ein ständiger Ausschuss der Hochschule, vorzugsweise dem Senat zugeordnet, zur Qualität und der Verbesserung dieser eingerichtet werden, der in der Grundordnung festgeschrieben ist.
* Gremienblockzeit
*: Die gegenwärtig in der Geschäftsordnung des Senates festgelegte Gremienblockzeit, die sichert, dass die Mitglieder in den Organen und sonstigen Gremien durch ihre Mitwirkungen keine Nachteil durch das Versäumen von Lehrveranstaltungen entsteht.
* Bekanntgabe von Beschlüssen und Ordnungen
*:
* Bereiche der Prorektorate
*: Es sollte nicht nur die Anzahl der Prorektorinnen und Prorektoren benannt sein, sondern auch deren Bereiche.


; Bezug auf aktuelle Grundordnung
; Bezug auf aktuelle Grundordnung

Version vom 29. Januar 2010, 00:29 Uhr

Mitglieder

Zusammensetzung

Kritik zur Zusammensetzung

Bereits unmittelbar bei dem Vorschlag zur Zusammensetzung der Kommission bei der 119. Sitzung des Senates kritisierte die studentische Vertretung im Senat diese. Es erschien den Anwesenden zur Vertretung der Studentinnen und Studenten als ungelungen, dass

  1. ein Sechstel der Mitglieder die größte Mitgliedergruppe widerspiegeln sollen,
  2. zur Bewältigung der Arbeit die Mitwirkung von allen 3 Studenten, die sich angeboten hatten, abgelehnt wurde,
  3. mindestens die Hälfte vom Rektorat maßgeblich beeinflusst wird
  4. eine Bekanntgabe zur Möglichkeit der Mitarbeit, etwa durch Expertinnen und Experten der Hochschule wie zum Beispiel Lehrende der Rechtswissenschaft, nicht erfolgte.

Personen

Personen als Funktion

Personen für die jeweilige Mitgliedergruppe

Geschichte

Entstehung

Wahrscheinlich ist die studentische Vertretung des Senates Grund für die Schaffung dieser Kommission des Senates.

Bei den vorherigen Sitzungen des Senates forderte diese immer das Gründen von Kommission, um die Themen unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen vor zu diskutieren. Da dieser Forderung immer nicht erfüllt wurde, kam es immer zu einer einer Vielzahl von Anträgen, nahezu ausschließlich aus der studentischen Vertretung. Dies führte zu zusätzlicher Sitzungsdauer. Die Entscheidungen zu den Änderungsanträgen wurden spontan entschieden, da diese nicht vor der Sitzung bekannt gegeben wurden konnten.

Um Derartigem auf einer Sitzung des Erweiterten Senates aus dem Wege zu gehen, wurde unter Kritik der studentischen Vertretung diese Kommission, durch Beschuss zur 119. Sitzung des Senates, eingeführt.

Sitzungen

10-01-27

Vorbereitung 10-01-27

Folgende Punkte sollen angesprochen werden:

Arbeiten der Kommission
  • Soll es sich nur Ideenfindung handeln oder sollen die Mitglieder die Formulierung von einzelnen Passagen übernehmen?
  • Wer hat eine Stimmberechtigung in der Kommission?
    Da es sich um eine Kommission des Senates handelt sollten, da kein anders lautender Beschluss vorliegt, auch nur die Mitglieder, die im Senat stimmberechtigt sind, bei Abstimmungen eine Stimme haben. Die weiteren Mitglieder sollten, wie im Senat beratend wirken.
allgemeine Dinge
  • HAWtech
    • Antrags- und Rederecht
  • studentische Prorektorin oder studentischer Prorektor
    Jede Mitgliedergruppe sollte im Rektorat, das seit dem neuen Hochschulgesetz so mächtig geworden ist, vertreten sein. Das gilt besonders für eine Vertretung der größten Mitgliedergruppe unserer HTW Dresden.
  • QM- bzw. QS-Ausschuss
    Es sollte ein ständiger Ausschuss der Hochschule, vorzugsweise dem Senat zugeordnet, zur Qualität und der Verbesserung dieser eingerichtet werden, der in der Grundordnung festgeschrieben ist.
  • Gremienblockzeit
    Die gegenwärtig in der Geschäftsordnung des Senates festgelegte Gremienblockzeit, die sichert, dass die Mitglieder in den Organen und sonstigen Gremien durch ihre Mitwirkungen keine Nachteil durch das Versäumen von Lehrveranstaltungen entsteht.
  • Bekanntgabe von Beschlüssen und Ordnungen
  • Bereiche der Prorektorate
    Es sollte nicht nur die Anzahl der Prorektorinnen und Prorektoren benannt sein, sondern auch deren Bereiche.
Bezug auf aktuelle Grundordnung
  • § 2 Absatz 2
    • Weitere Personen beantragen den Status Angehörige beim Rektor. Sollte dieser das ablehnen, so ist der Senat anzurufen, der abschließend entscheidet.
  • § 3 Absatz 2
    • Bei Einsprüchen von Mitgliedern und Angehörigen der unserer HTW Dresden zu Einschränkungen des Rektorates entscheidet der Senat abschließend.
  • § 6
    • Grundordnung vollständig gendern.
  • § 7
    • Öffentlichkeit von
      • Studienkommissionen
      • alle Kommissionen und Ausschüssen der Organe der Hochschule
    • Veröffentlichung der Protokolle mindestens hochschulintern mit Zugang der HAWtech
  • § 11 Absatz 3 Satz 2
    • Entlastung von der Tätigkeit an der Hochschule, da es sich nicht zwangsläufig um eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer handeln muss.
  • § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 3
    • Wo ist das Organigramm? Es muss vermerkt sein wo dieses bekanntgegeben ist.
    • Gliederung der Einheiten nach wissenschaftlichen Kriterien
      Schutz der Fakultät Gestaltung
  • § 13 Absatz
    • Auf Vorschlag der Fakultät?
  • § 15 Absatz 3 Satz 2
    • einschlägigen Regelungen?
    • Entlastung von Prodekaninnen und Prodekan und weiteren?
  • § 19 Absatz 1
    • Die Hochschule? Der Senat!
  • § 20
    • Umsetzung!