StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 17:50 Uhr

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Kommission hat

zu erarbeiten und abzustimmen.

Änderungswünsche der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

Alle Änderungsvorschläge zur Grundordnung HTW Dresden und Wahlordnung HTW Dresden sollten über diese Senatskommission Grund- und Wahlordnung eingereicht werden.

Mitglieder[Bearbeiten]

Zusammensetzung[Bearbeiten]

Kritik zur Zusammensetzung[Bearbeiten]

Bereits unmittelbar bei dem Vorschlag zur Zusammensetzung der Kommission bei der 119. Sitzung des Senates kritisierte die studentische Vertretung im Senat diese. Es erschien den Anwesenden zur Vertretung der Studentinnen und Studenten als ungelungen, dass

  1. ein Sechstel der Mitglieder die größte Mitgliedergruppe widerspiegeln sollen,
  2. zur Bewältigung der Arbeit die Mitwirkung von allen 3 Studenten, die sich angeboten hatten, abgelehnt wurde,
  3. mindestens die Hälfte vom Rektorat maßgeblich beeinflusst wird
  4. eine Bekanntgabe zur Möglichkeit der Mitarbeit, etwa durch Expertinnen und Experten der Hochschule wie zum Beispiel Lehrende der Rechtswissenschaft, nicht erfolgte.

Personen[Bearbeiten]

Personen als Funktion[Bearbeiten]

Personen für die jeweilige Mitgliedergruppe[Bearbeiten]

Geschichte[Bearbeiten]

Entstehung[Bearbeiten]

Wahrscheinlich ist die studentische Vertretung des Senates Grund für die Schaffung dieser Kommission des Senates.

Bei den vorherigen Sitzungen des Senates forderte diese immer das Gründen von Kommission, um die Themen unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen vor zu diskutieren. Da dieser Forderung immer nicht erfüllt wurde, kam es immer zu einer einer Vielzahl von Anträgen, nahezu ausschließlich aus der studentischen Vertretung. Dies führte zu zusätzlicher Sitzungsdauer. Die Entscheidungen zu den Änderungsanträgen wurden spontan entschieden, da diese nicht vor der Sitzung bekannt gegeben wurden konnten.

Um Derartigem auf einer Sitzung des Erweiterten Senates aus dem Wege zu gehen, wurde unter Kritik der studentischen Vertretung diese Kommission, durch Beschuss zur 119. Sitzung des Senates, eingeführt.

Sitzungen[Bearbeiten]

10-01-27[Bearbeiten]

Vorbereitung 10-01-27[Bearbeiten]

Folgende Punkte sollen angesprochen werden:

Arbeiten der Kommission
  • Soll es sich nur Ideenfindung handeln oder sollen die Mitglieder die Formulierung von einzelnen Passagen übernehmen?
  • Wer hat eine Stimmberechtigung in der Kommission?
    Da es sich um eine Kommission des Senates handelt sollten, da kein anders lautender Beschluss vorliegt, auch nur die Mitglieder, die im Senat stimmberechtigt sind, bei Abstimmungen eine Stimme haben. Die weiteren Mitglieder sollten, wie im Senat beratend wirken.
allgemeine Dinge
  • HAWtech
    • Antrags- und Rederecht
  • studentische Prorektorin oder studentischer Prorektor
    Jede Mitgliedergruppe sollte im Rektorat, das seit dem neuen Hochschulgesetz so mächtig geworden ist, vertreten sein. Das gilt besonders für eine Vertretung der größten Mitgliedergruppe unserer HTW Dresden.
  • QM- bzw. QS-Ausschuss
    Es sollte ein ständiger Ausschuss der Hochschule, vorzugsweise dem Senat zugeordnet, zur Qualität und der Verbesserung dieser eingerichtet werden, der in der Grundordnung festgeschrieben ist.
  • Gremienblockzeit
    Die gegenwärtig in der Geschäftsordnung des Senates festgelegte Gremienblockzeit, die sichert, dass die Mitglieder in den Organen und sonstigen Gremien durch ihre Mitwirkungen keine Nachteil durch das Versäumen von Lehrveranstaltungen entsteht.
  • Bekanntgabe von Beschlüssen und Ordnungen
  • Bereiche der Prorektorate
    Es sollte nicht nur die Anzahl der Prorektorinnen und Prorektoren benannt sein, sondern auch deren Bereiche.
Bezug auf aktuelle Grundordnung
  • § 2 Absatz 2
    • Weitere Personen beantragen den Status Angehörige beim Rektor. Sollte dieser das ablehnen, so ist der Senat anzurufen, der abschließend entscheidet.
  • § 3 Absatz 2
    • Bei Einsprüchen von Mitgliedern und Angehörigen der unserer HTW Dresden zu Einschränkungen des Rektorates entscheidet der Senat abschließend.
  • § 6
    • Grundordnung vollständig gendern.
  • § 7
    • Öffentlichkeit von
      • Studienkommissionen
      • alle Kommissionen und Ausschüssen der Organe der Hochschule
    • Veröffentlichung der Protokolle mindestens hochschulintern mit Zugang der HAWtech
  • § 11 Absatz 3 Satz 2
    • Entlastung von der Tätigkeit an der Hochschule, da es sich nicht zwangsläufig um eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer handeln muss.
  • § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 3
    • Wo ist das Organigramm? Es muss vermerkt sein wo dieses bekanntgegeben ist.
    • Gliederung der Einheiten nach wissenschaftlichen Kriterien
      Schutz der Fakultät Gestaltung
  • § 13 Absatz
    • Auf Vorschlag der Fakultät?
  • § 15 Absatz 3 Satz 2
    • einschlägigen Regelungen?
    • Entlastung von Prodekaninnen und Prodekan und weiteren?
  • § 19 Absatz 1
    • Die Hochschule? Der Senat!
  • § 20
    • Umsetzung!

10-04-08[Bearbeiten]

Für diese Sitzung wurden von PaulRiegel mehrere Anträge vorbereitet. Diese sollten von den Mitgliedern zur Sitzung vorgetragen werden. Dies versäumte PaulRiegel, da er kurzfristig nicht teilnehmen konnte. Es wäre im Übrigen unwahrscheinlich gewesen, dass keine Vertreterin oder kein Vertreter der Studentinnen und Studenten zur Sitzung anwesend gewesen ist, wäre der Senat dem Vorschlag der Vertreter der Studentinnen und Studenten des Senates nach mehreren Vertreterinnen und Vertreter je Mitgliedergruppe gefolgt. Bei der Entschuldigung von PaulRiegel bat er um eine weitere Sitzung der Kommission zur Beratung und Beschlussfassung der Anträge aus der Studentinnen- und Studentenschaft. Es erschien unsicher ob eine Einladung zu einer weiteren Sitzung durch die Vorsitzende kommt.

10-04-20[Bearbeiten]

Es wurde noch eine Reglung zu der Anzahl der Amtszeiten von Dekaninnen und Dekanen notwendig. So musste nahezu noch eine Sitzung der Kommission stattfinden.

Abschaffung[Bearbeiten]

Unmittelbar nach der "Erarbeitung" des Entwurfes zur Grundordnung HTW Dresden wurde die Senatskommission Grund- und Wahlordnung abgeschafft. Hintergrund war die Taktik zur "Befriedung" bezüglich der Grundordnung HTW Dresden. Das studentische Mitglied der Kommission (PaulRiegel) bat eine weitere Sitzung. Seitens des Rektorates hieß es im Senat dazu, dass es kein weiteren Bedarf für Beratungen sehe. PaulRiegel forderte eine weitere Sitzung und berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des Senates, wonach eine Sitzung einberufen werden muss, wenn er das als einziges Mitglied zur Vertretung der Studentinnen und Studenten geschlossen für diese Mitgliedergruppe das (gemäß §3 Geschäftsordnung des Senates) verlangt. Dies unterstützten alle weiteren Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen und Studenten im Senat und einige wenige andere. Um dem Wunsch nach einer weitere Sitzung nicht entsprechen zu müssen, stellte der Rektor, als Vorsitz des Senates den Antrag, die Kommission abzuschaffen, da ihre Arbeit beendet sei. Dem Antrag wurde (durch die Mehrheit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer) zugestimmt. Argumente, etwa keine tatsächliche Behandlung der Wahlordnung HTW Dresden, die mindestens der Bezeichnung nach auch "Auftrag" der Kommission war, wurden bei der Abstimmung offensichtlich nicht valide für die Zustimmenden, die anscheinend einfach nur Ruhe schaffen wollten.

Nachfolge[Bearbeiten]