Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung/Anträge“
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: Die Daseinsberechtigung der HTW Dresden, besonders ''der Mittelpunkt all unserer Bemühungen'', die Studentinnen und Studenten sollten im Rektorat als mindestens ein Teil mitbestimmen dürfen. | : Die Daseinsberechtigung der HTW Dresden, besonders ''der Mittelpunkt all unserer Bemühungen'', die Studentinnen und Studenten sollten im Rektorat als mindestens ein Teil mitbestimmen dürfen. | ||
: Die Möglichkeit, dass auch Personen aus der größten Mitgliedergruppe nun im Rektorat mitwirken dürfen, ist der Wille der aktuellen Hochschulgesetzgebung. | : Die Möglichkeit, dass auch Personen aus der größten Mitgliedergruppe nun im Rektorat mitwirken dürfen, ist der Wille der aktuellen Hochschulgesetzgebung. | ||
: Mutmaßliche Irritationen zur Dauer der Amtszeit und das wählende Organ werden durch Satz 2 | : Mutmaßliche Irritationen zur Dauer der Amtszeit und das wählende Organ werden durch Satz 2 klargestellt. | ||
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: Gemäß § [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4374613120164&jlink=p27 § 27] Absatz 1 Nummer 2 SächsHSG | : Gemäß § [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4374613120164&jlink=p27 § 27] Absatz 1 Nummer 2 SächsHSG |