Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung/Anträge

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:: <u>Die Studentenschaft wirkt an der Selbstverwaltung der Hochschule nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule mit.</u>
:: <u>Die Studentenschaft wirkt an der Selbstverwaltung der Hochschule nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule mit.</u>
: Es gibt wenige, aber konkrete Beispiele für die Mitwirkung von Studentinnen und Studenten in der Hochschulleitung.
: Es gibt wenige, aber konkrete Beispiele für die Mitwirkung von Studentinnen und Studenten in der Hochschulleitung.
:: Etwa gehört das studentische Mitglied (Prorektor für studentische Angelegenheiten) durch mehrere Legislaturen zur  Selbstverständlichkeit zu den [https://www.uni-rostock.de/index.php?id=70&L=0 Prorektorinnen und Prorektoren der Universität Rostock] (des Weiteren Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation und Prorektorin für Forschung und Forschungsausbildung).<!-- Die [http://de.wikipedia.org/wiki/Uni_Rostock Universität Rostock hat 14.500 Studierende.-->
:: Etwa gehört das studentische Mitglied (Prorektor für studentische Angelegenheiten) durch mehrere Legislaturen zur  Selbstverständlichkeit zu den [https://www.uni-rostock.de/index.php?id=70&L=0 Prorektorinnen und Prorektoren der Universität Rostock] (des weiteren Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation und Prorektorin für Forschung und Forschungsausbildung).<!-- Die [http://de.wikipedia.org/wiki/Uni_Rostock Universität Rostock hat 14.500 Studierende.-->
::: [https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Gremien/Gesetze_und_Verordnungen/LesefassungGrundO2008.pdf Grundordnung der Universität Rostock] § 18 Rektorat Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Mitglieder des Rektorats sind eine immatrikulierte Studierende/ein immatrikulierter Studierender,</u>
::: [https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Gremien/Gesetze_und_Verordnungen/LesefassungGrundO2008.pdf Grundordnung der Universität Rostock] § 18 Rektorat Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Mitglieder des Rektorats sind eine immatrikulierte Studierende/ein immatrikulierter Studierender,</u>
::: [https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Gremien/Gesetze_und_Verordnungen/LesefassungGrundO2008.pdf Grundordnung der Universität Rostock] § 20 Prorektorinnen/Prorektoren Absatz 2
::: [https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Gremien/Gesetze_und_Verordnungen/LesefassungGrundO2008.pdf Grundordnung der Universität Rostock] § 20 Prorektorinnen/Prorektoren Absatz 2

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