Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung/Anträge

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: und einen Paragraphen
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:: § Zentrale Einrichtungen
:: § Zentrale Einrichtungen
:: ''Die Zentralen Einrichtungen sind mindestens
:: ''Die zentralen Einrichtungen sind mindestens
::# ''die Bibliothek
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::# ''das Rechenzentrum
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Erklärung:
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: Die Ausgestaltung unserer Bibliothek als zentrale Einrichtung ist insbesondere gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p93 § 93] SächsHSG unstrittig. Die Notwendigkeit eines Rechenzentrums leitet sich durch die Existenz dessen und die zunehmenden Wichtigkeit von Rechentechnik zur Bewältigung der Prozesse ab. Besonders für Studierende ist der Erhalt des Hochschulsports als zentrale Einrichtung zur Erfüllung der Aufgabe unserer Hochschule gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p5 § 5] Absatz 2 Nummer 11 SächsHSG wichtig.
: Die Ausgestaltung unserer Bibliothek als zentrale Einrichtung ist insbesondere gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p93 § 93] SächsHSG unstrittig. Die Notwendigkeit eines Rechenzentrums leitet sich durch die Existenz dessen und die zunehmenden Wichtigkeit von Rechentechnik zur Bewältigung der Prozesse ab. Besonders für Studierende ist der Erhalt des Hochschulsports als zentrale Einrichtung zur Erfüllung der Aufgabe unserer Hochschule gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p5 § 5] Absatz 2 Nummer 11 SächsHSG wichtig.
: Das Rektorat kann davon unbeschadet, wie ihm gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p92 § 92] Absatz 1 Satz 1 SächsHSG zugestanden wird, weitere zentrale Einrichtungen einführen und diese dann ändern.
: Das Rektorat kann davon unbeschadet, wie ihm gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p92 § 92] Absatz 1 Satz 1 SächsHSG zugestanden wird, weitere Zentrale Einrichtungen einführen und diese dann ändern.


==== Öffentlichkeit soll für alle gelten ====
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