Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung/Anträge“
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:: ''Der Rektor kann einen Prorektor für studentische Angelegenheiten aus der Mitgliedergruppe der Studenten im Benehmen mit dem StuRa zur Vertretung der Studentenschaft vorschlagen. Die studentischen Vertreter werden jährlich vom Senat gewählt. | :: ''Der Rektor kann einen Prorektor für studentische Angelegenheiten aus der Mitgliedergruppe der Studenten im Benehmen mit dem StuRa zur Vertretung der Studentenschaft vorschlagen. Die studentischen Vertreter werden jährlich vom Senat gewählt. | ||
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: Die Daseinsberechtigung der HTW Dresden, besonders ''der Mittelpunkt all unserer Bemühungen'', die Studentinnen und Studenten sollten im Rektorat als | : Die Daseinsberechtigung der HTW Dresden, besonders ''der Mittelpunkt all unserer Bemühungen'', die Studentinnen und Studenten sollten im Rektorat als ein Teil mitbestimmen dürfen. | ||
: Die Möglichkeit, dass auch Personen aus der größten Mitgliedergruppe nun im Rektorat mitwirken dürfen, ist der Wille der aktuellen Hochschulgesetzgebung. | : Die Möglichkeit, dass auch Personen aus der größten Mitgliedergruppe nun im Rektorat mitwirken dürfen, ist der Wille der aktuellen Hochschulgesetzgebung. | ||
: Mutmaßliche Irritationen zur Dauer der Amtszeit und das wählende Organ werden durch Satz 2 ausgeräumt. | : Mutmaßliche Irritationen zur Dauer der Amtszeit und das wählende Organ werden durch Satz 2 ausgeräumt. |