Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung/Anträge“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 36: | Zeile 36: | ||
==== studentisches Mitglied im Rektorat ==== | ==== studentisches Mitglied im Rektorat ==== | ||
; Antrag: | ; Antrag: | ||
: Ergänze bei [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 12 Rektorat | § 12 Rektorat]] als Absatz 5: | : ''Ergänze bei [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 12 Rektorat | § 12 Rektorat]] als Absatz 5: | ||
:: | :: Der Rektor kann einen Prorektor für studentische Angelegenheiten aus der Mitgliedergruppe der Studenten im Benehmen mit dem StuRa zur Vertretung der Studentenschaft vorschlagen. Die studentischen Vertreter werden jährlich vom Senat gewählt. | ||
Begründung: | Begründung: | ||
: Die Daseinsberechtigung der HTW Dresden, besonders ''der Mittelpunkt all unserer Bemühungen'', die Studentinnen und Studenten sollten im Rektorat als mindestens ein Teil mitbestimmen dürfen. | : Die Daseinsberechtigung der HTW Dresden, besonders ''der Mittelpunkt all unserer Bemühungen'', die Studentinnen und Studenten sollten im Rektorat als mindestens ein Teil mitbestimmen dürfen. |