Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung/Anträge

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 19: Zeile 19:
: Wo ist das Organigramm, auf das immer verwiesen wird? Es wird sich wohl nicht auf die [http://www.htw-dresden.de/hs/07_Struktur.pdf Darstellung der Hochschulstruktur] beziehen, denn dabei ist beispielsweise der StuRa erwähnt, der wohl nicht für eine Änderung zur Debatte stehen kann.
: Wo ist das Organigramm, auf das immer verwiesen wird? Es wird sich wohl nicht auf die [http://www.htw-dresden.de/hs/07_Struktur.pdf Darstellung der Hochschulstruktur] beziehen, denn dabei ist beispielsweise der StuRa erwähnt, der wohl nicht für eine Änderung zur Debatte stehen kann.


==== "Runde mit den Dekanen" ====
==== "Dekanerunde" ====
; Antrag:
; Antrag:
: Ergänze bei [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 10 Senat | § 10 Senat]] als Absatz:
: Ergänze bei [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 10 Senat | § 10 Senat]] als Absatz:
Zeile 47: Zeile 47:
-->
-->
Erklärung:
Erklärung:
: Bewusste Änderung im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes (vom [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=503122696625 SächsHG] zum [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1291212688373 SächsHSG])
: Bewusste Änderung im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes (vom SächsHG zum SächsHSG)
:: [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=620552696112&jlink=p94 § 94] Absatz 6 Satz 1 SächsHG (alt)
:: [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=620552696112&jlink=p94 § 94] Absatz 6 Satz 1 SächsHG (alt)
::: Die Prorektoren werden vom Konzil auf Vorschlag des Rektors <u>aus dem Kreis der der Hochschule angehörenden Professoren</u> in geheimer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt.
::: Die Prorektoren werden vom Konzil auf Vorschlag des Rektors <u>aus dem Kreis der der Hochschule angehörenden Professoren</u> in geheimer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Zeile 71: Zeile 71:
::: [https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Gremien/Gesetze_und_Verordnungen/LesefassungGrundO2008.pdf Grundordnung der Universität Rostock] § 20 Prorektorinnen/Prorektoren Absatz 4 Satz 2
::: [https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Gremien/Gesetze_und_Verordnungen/LesefassungGrundO2008.pdf Grundordnung der Universität Rostock] § 20 Prorektorinnen/Prorektoren Absatz 4 Satz 2
:::: <u>Für das studentische Mitglied im Rektorat erarbeitet auch der StudentInnenrat einen Vorschlag.</u>
:::: <u>Für das studentische Mitglied im Rektorat erarbeitet auch der StudentInnenrat einen Vorschlag.</u>
:: Die Grundordnung mit einem [http://www.hnee.de/Leitung/Vizepraesident-fuer-studentische-Angelegenheiten/Vizepraesident-fuer-studentische-Angelegenheiten-K873.htm studentischen Mitglied im Präsidium] (das der Funktion unseres Rekorates entspricht) besteht seit über 10 Jahren an der [http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung_Eberswalde FH Eberswalde, die sich als Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde bezeichnet].
:: Die Grundordnung mit einem studentischen Mitglied im Präsidium (das der Funktion unseres Rekorates entspricht) besteht seit über 10 Jahren an der [http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung_Eberswalde FH Eberswalde, die sich als Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde bezeichnet].
:::[http://www4.fh-eberswalde.de/_obj/D8EB61B1-EB76-4653-B14A-62ADEF581E26/outline/GO-19072000.pdf Grundordnung der Fachhochschule Eberswalde] § 21 Präsident oder Präsidentin, Präsidialkollegium Absatz 5
:::[http://www4.fh-eberswalde.de/_obj/D8EB61B1-EB76-4653-B14A-62ADEF581E26/outline/GO-19072000.pdf Grundordnung der Fachhochschule Eberswalde] § 21 Präsident oder Präsidentin, Präsidialkollegium Absatz 5
:::: Die Präsidentin oder der Präsident kann eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten für studentische Angelegenheiten benennen und dem Senat zur Wahl vorschlagen. Die Präsidentin oder der Präsident kann diesen Vorschlag mit der Vertretung der Studierenden abstimmen. Wiederwahl ist möglich.
:::: Die Präsidentin oder der Präsident kann eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten für studentische Angelegenheiten benennen und dem Senat zur Wahl vorschlagen. Die Präsidentin oder der Präsident kann diesen Vorschlag mit der Vertretung der Studierenden abstimmen. Wiederwahl ist möglich.
Zeile 118: Zeile 118:
: Besonders durch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p56 § 56] Absatz 3 SächsHSG erscheint dies für das tatsächliche Arbeiten schwer. Beispielsweise den Mitgliedern zur Vertretung der Studentinnen und Studenten in der Senatskommission Lehre und Studium wäre so klar, dass sie mit dem StuRa oder den Mitgliedern der Studienkommissionen über die Gegenstände der Sitzung auch sprechen dürfen.
: Besonders durch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7492413120624&jlink=p56 § 56] Absatz 3 SächsHSG erscheint dies für das tatsächliche Arbeiten schwer. Beispielsweise den Mitgliedern zur Vertretung der Studentinnen und Studenten in der Senatskommission Lehre und Studium wäre so klar, dass sie mit dem StuRa oder den Mitgliedern der Studienkommissionen über die Gegenstände der Sitzung auch sprechen dürfen.


==== Mitglieder und Angehörigen sollen alle Aufgaben der Hochschule erfüllen ====
=== zu prüfen ===
 
 
 
==== Benennung und Bezeichnung der Prorektorinnen und Prorektoren ====
; Antrag:
; Antrag:
: Füge bei [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen | § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen]] Absatz 1 Satz 1
: Ersetze bei § 12 Absatz 2 durch
:: ''Aufgaben der Hochschule
:: ''Die Bezeichnung eines Prorektors kann durch den Prorektor im Benehmen mit dem Rektor erweitert oder geändert werden. Namensbestandteil ist gemäß der Aufgaben mindestens Prorektor Lehre und Studium oder Prorektor Forschung und Entwicklung. Weiter Aufgabenbereiche werden durch das Rektorat oder den Senat festgelegt. Die Prorektoren üben ihr Amt nebenberuflich aus. Sie erhalten eine Entlastung von Lehrverpflichtungen.
: durch
:: '' und der Studentenschaft
: an.
Begründung:
Begründung:
: Neben der Aufzählung der Aufgaben der Hochschule benennt das SächsHSG auch die Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft.
: Es sollte der Sonderstellung der Studentinnen- und Studentenschaft, die sie wegen ihrer Größe der Mitgliedergruppe verdient, Rechnung getragen werden.
: Wenn es Wille der Hochschule ist, dass sie in ihrer Grundordnung darauf hinweist, die Aufgaben der Hochschule zu erfüllen, so sollte auch auf die Aufgaben der einzigen Teilkörperschaft verwiesen werden.
Erklärung:
Erklärung:
: Die Gesamtheit der Studentinnen- und Studentenschaft hat die besondere Rechtsstellung der Teilkörperschaft der Hochschule gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1712113120901&jlink=p24 § 24] Absatz 1 Satz 2 SächsHSG. Diese Besonderheit rührt aus der Wichtigkeit dieser Gruppe her.
: Der Studentinnen- und Studentenschaft sind, wie auch der gesamten Hochschule, Aufgaben gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1712113120901&jlink=p24 § 24] Absatz 3 SächsHSG auferlegt, die sie zu erfüllen hat.
: Die Hochschule muss deren Organ gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1712113120901&jlink=p29 § 29] Absatz 2 Satz 1 SächsHSG unterstützen. Es handelt sich hierbei um die Wahrnehmung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft.


=== zu prüfen ===
==== Benennung der grundsätzlichen Senatskommissionen ====
;Antrag
: Füge als bei § 10 als Absatz ein
:: Der Senat setzt mindesten Kommissionen zu folgenden Aufgaben ein:
::# Senatskommission Lehre und Studium zur Beratung des Senates, Rektorates und entsprechenden Prorektors,
::# Senatskommission Forschung und Entwicklung zur Beratung des Senates, Rektorates und entsprechenden Prorektors,
::# Senatskommission Qualitätssicherung und -verbesserung,
::# Kommission der Fakultäten,
::# Bibliothekskommission.
Begründung:
: Die Senatskommission Lehre und Studium soll mindestens zu Beratung von Gegenständen gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 1, 9, 11, 12, 15, 16 und § 83 Absatz 3 Nummer 1, 3 SächsHSG dienen.
: Die Senatskommission Forschung und Entwicklung soll mindestens zu Beratung von Gegenständen gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 8, 10, 11 sowie 4, 5, 7, 17 und § 83 Absatz 3 Nummer 5, 6, 7, 8, 10 SächsHSG dienen.
: Die Senatskommission Qualitätssicherung und -verbesserung soll mindestens zu Beratung von Gegenständen gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 13, 14, 15, 18 und § 83 Absatz 3 Nummer 5, 9, 12 SächsHSG dienen.
: [[#.22Dekanerunde.22 | siehe Dekanerunde]]
: Die Bibliothekskommission soll zur Beratung der zentralen Einrichtung gemäß § 93 SächsHSG dienen.
 
==== Notwendigkeit der Änderungen zur Gliederung der Fakultäten sind unabhängig von den Fakultäten ====
;Antrag:
: Streiche § Fakultäten Absatz 2
Begründung:
: Es braucht keine Erwähnung der Begründung für strukturelle Veränderung. Dies gilt besonders, wenn die Einheiten das nicht selbst entscheiden.


== redaktionell ==
== redaktionell ==
Zeile 246: Zeile 261:
: Die Prozedur ist § 3 Absatz 1 Satz 3 Geschäftsordnung des Senates entliehen.
: Die Prozedur ist § 3 Absatz 1 Satz 3 Geschäftsordnung des Senates entliehen.
: Etwa der StuRa möchte gern den langjährig für den Hochschulsport und das Referat Sport des StuRa tätigen Andreas Selle diesen Status zuerkennen.
: Etwa der StuRa möchte gern den langjährig für den Hochschulsport und das Referat Sport des StuRa tätigen Andreas Selle diesen Status zuerkennen.
== grundsätzlich erfüllt ==
==== Benennung und Bezeichnung der Prorektorinnen und Prorektoren ====
; Antrag:
: Ersetze bei § 12 Absatz 2 durch
:: ''Die Bezeichnung eines Prorektors kann durch den Prorektor im Benehmen mit dem Rektor erweitert oder geändert werden. Namensbestandteil ist gemäß der Aufgaben mindestens Prorektor Lehre und Studium oder Prorektor Forschung und Entwicklung. Weiter Aufgabenbereiche werden durch das Rektorat oder den Senat festgelegt. Die Prorektoren üben ihr Amt nebenberuflich aus. Sie erhalten eine Entlastung von Lehrverpflichtungen.
Begründung:
:
Erklärung:
:
==== Benennung der grundsätzlichen Senatskommissionen ====
;Antrag
: Füge als bei § 10 als Absatz ein
:: Der Senat setzt mindesten Kommissionen zu folgenden Aufgaben ein:
::# Senatskommission Lehre und Studium zur Beratung des Senates, Rektorates und entsprechenden Prorektors,
::# Senatskommission Forschung und Entwicklung zur Beratung des Senates, Rektorates und entsprechenden Prorektors,
::# Senatskommission Qualitätssicherung und -verbesserung,
::# Kommission der Fakultäten,
::# Bibliothekskommission.
Begründung:
: Die Senatskommission Lehre und Studium soll mindestens zu Beratung von Gegenständen gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 1, 9, 11, 12, 15, 16 und § 83 Absatz 3 Nummer 1, 3 SächsHSG dienen.
: Die Senatskommission Forschung und Entwicklung soll mindestens zu Beratung von Gegenständen gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 8, 10, 11 sowie 4, 5, 7, 17 und § 83 Absatz 3 Nummer 5, 6, 7, 8, 10 SächsHSG dienen.
: Die Senatskommission Qualitätssicherung und -verbesserung soll mindestens zu Beratung von Gegenständen gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 13, 14, 15, 18 und § 83 Absatz 3 Nummer 5, 9, 12 SächsHSG dienen.
: [[#.22Dekanerunde.22 | siehe Dekanerunde]]
: Die Bibliothekskommission soll zur Beratung der zentralen Einrichtung gemäß § 93 SächsHSG dienen.
== erfüllt ==
==== Notwendigkeit der Änderungen zur Gliederung der Fakultäten sind unabhängig von den Fakultäten ====
;Antrag:
: Streiche § Fakultäten Absatz 2
Begründung:
: Es braucht keine Erwähnung der Begründung für strukturelle Veränderung. Dies gilt besonders, wenn die Einheiten das nicht selbst entscheiden.

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)