Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung/Anträge

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: [[#.22Dekanerunde.22 | siehe Dekanerunde]]
: [[#.22Dekanerunde.22 | siehe Dekanerunde]]
: Die Bibliothekskommission soll zur Beratung der zentralen Einrichtung gemäß § 93 SächsHSG dienen.
: Die Bibliothekskommission soll zur Beratung der zentralen Einrichtung gemäß § 93 SächsHSG dienen.
== erfüllt ==
==== Notwendigkeit der Änderungen zur Gliederung der Fakultäten sind unabhängig von den Fakultäten ====
;Antrag:
: Streiche § Fakultäten Absatz 2
Begründung:
: Es braucht keine Erwähnung der Begründung für strukturelle Veränderung. Dies gilt besonders, wenn die Einheiten das nicht selbst entscheiden.

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