Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung/Anträge“
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: Bewusste Änderung im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes (vom | : Bewusste Änderung im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes (vom SächsHG zum SächsHSG) | ||
:: [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=620552696112&jlink=p94 § 94] Absatz 6 Satz 1 SächsHG (alt) | :: [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=620552696112&jlink=p94 § 94] Absatz 6 Satz 1 SächsHG (alt) | ||
::: Die Prorektoren werden vom Konzil auf Vorschlag des Rektors <u>aus dem Kreis der der Hochschule angehörenden Professoren</u> in geheimer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt. | ::: Die Prorektoren werden vom Konzil auf Vorschlag des Rektors <u>aus dem Kreis der der Hochschule angehörenden Professoren</u> in geheimer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt. |