Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung/Anträge“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
: Wo ist das Organigramm, auf das immer verwiesen wird? Es wird sich wohl nicht auf die [http://www.htw-dresden.de/hs/07_Struktur.pdf Darstellung der Hochschulstruktur] beziehen, denn dabei ist beispielsweise der StuRa erwähnt, der wohl nicht für eine Änderung zur Debatte stehen kann. | : Wo ist das Organigramm, auf das immer verwiesen wird? Es wird sich wohl nicht auf die [http://www.htw-dresden.de/hs/07_Struktur.pdf Darstellung der Hochschulstruktur] beziehen, denn dabei ist beispielsweise der StuRa erwähnt, der wohl nicht für eine Änderung zur Debatte stehen kann. | ||
==== " | ==== "Dekanerunde" ==== | ||
; Antrag: | ; Antrag: | ||
: Ergänze bei [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 10 Senat | § 10 Senat]] als Absatz: | : Ergänze bei [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 10 Senat | § 10 Senat]] als Absatz: | ||
Zeile 71: | Zeile 71: | ||
::: [https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Gremien/Gesetze_und_Verordnungen/LesefassungGrundO2008.pdf Grundordnung der Universität Rostock] § 20 Prorektorinnen/Prorektoren Absatz 4 Satz 2 | ::: [https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Gremien/Gesetze_und_Verordnungen/LesefassungGrundO2008.pdf Grundordnung der Universität Rostock] § 20 Prorektorinnen/Prorektoren Absatz 4 Satz 2 | ||
:::: <u>Für das studentische Mitglied im Rektorat erarbeitet auch der StudentInnenrat einen Vorschlag.</u> | :::: <u>Für das studentische Mitglied im Rektorat erarbeitet auch der StudentInnenrat einen Vorschlag.</u> | ||
:: Die Grundordnung mit einem | :: Die Grundordnung mit einem studentischen Mitglied im Präsidium (das der Funktion unseres Rekorates entspricht) besteht seit über 10 Jahren an der [http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung_Eberswalde FH Eberswalde, die sich als Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde bezeichnet]. | ||
:::[http://www4.fh-eberswalde.de/_obj/D8EB61B1-EB76-4653-B14A-62ADEF581E26/outline/GO-19072000.pdf Grundordnung der Fachhochschule Eberswalde] § 21 Präsident oder Präsidentin, Präsidialkollegium Absatz 5 | :::[http://www4.fh-eberswalde.de/_obj/D8EB61B1-EB76-4653-B14A-62ADEF581E26/outline/GO-19072000.pdf Grundordnung der Fachhochschule Eberswalde] § 21 Präsident oder Präsidentin, Präsidialkollegium Absatz 5 | ||
:::: Die Präsidentin oder der Präsident kann eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten für studentische Angelegenheiten benennen und dem Senat zur Wahl vorschlagen. Die Präsidentin oder der Präsident kann diesen Vorschlag mit der Vertretung der Studierenden abstimmen. Wiederwahl ist möglich. | :::: Die Präsidentin oder der Präsident kann eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten für studentische Angelegenheiten benennen und dem Senat zur Wahl vorschlagen. Die Präsidentin oder der Präsident kann diesen Vorschlag mit der Vertretung der Studierenden abstimmen. Wiederwahl ist möglich. |