Bearbeiten von „StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung/Anträge

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::: [https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Gremien/Gesetze_und_Verordnungen/LesefassungGrundO2008.pdf Grundordnung der Universität Rostock] § 20 Prorektorinnen/Prorektoren Absatz 4 Satz 2
::: [https://www.uni-rostock.de/fileadmin/UniHome/Gremien/Gesetze_und_Verordnungen/LesefassungGrundO2008.pdf Grundordnung der Universität Rostock] § 20 Prorektorinnen/Prorektoren Absatz 4 Satz 2
:::: <u>Für das studentische Mitglied im Rektorat erarbeitet auch der StudentInnenrat einen Vorschlag.</u>
:::: <u>Für das studentische Mitglied im Rektorat erarbeitet auch der StudentInnenrat einen Vorschlag.</u>
:: Die Grundordnung mit einem [http://www.hnee.de/Leitung/Vizepraesident-fuer-studentische-Angelegenheiten/Vizepraesident-fuer-studentische-Angelegenheiten-K873.htm studentischen Mitglied im Präsidium] (das der Funktion unseres Rekorates entspricht) besteht seit über 10 Jahren an der [http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung_Eberswalde FH Eberswalde, die sich als Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde bezeichnet].
:: Die Grundordnung mit einem studentischen Mitglied im Präsidium (das der Funktion unseres Rekorates entspricht) besteht seit über 10 Jahren an der [http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung_Eberswalde FH Eberswalde, die sich als Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde bezeichnet].
:::[http://www4.fh-eberswalde.de/_obj/D8EB61B1-EB76-4653-B14A-62ADEF581E26/outline/GO-19072000.pdf Grundordnung der Fachhochschule Eberswalde] § 21 Präsident oder Präsidentin, Präsidialkollegium Absatz 5
:::[http://www4.fh-eberswalde.de/_obj/D8EB61B1-EB76-4653-B14A-62ADEF581E26/outline/GO-19072000.pdf Grundordnung der Fachhochschule Eberswalde] § 21 Präsident oder Präsidentin, Präsidialkollegium Absatz 5
:::: Die Präsidentin oder der Präsident kann eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten für studentische Angelegenheiten benennen und dem Senat zur Wahl vorschlagen. Die Präsidentin oder der Präsident kann diesen Vorschlag mit der Vertretung der Studierenden abstimmen. Wiederwahl ist möglich.
:::: Die Präsidentin oder der Präsident kann eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten für studentische Angelegenheiten benennen und dem Senat zur Wahl vorschlagen. Die Präsidentin oder der Präsident kann diesen Vorschlag mit der Vertretung der Studierenden abstimmen. Wiederwahl ist möglich.

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