StuRa:Sitzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Mai 2011, 12:27 Uhr

In einer Sitzung kommen die gewählten Mitglieder eines Gremiums zusammen um sich über anstehende Dinge zu beraten und abzustimmen. Zu einer ordentlichen Sitzung gehören eine gute Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung, die im Idealfall durch einen für einen längeren Zeitraum festgelegten Personenkreis der Sitzungsleitung und Protokollführung durchgeführt werden.

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung regelt u.a. die Abläufe von Sitzungen z.B.: Anträge, Abstimmung, Tagesordnung, Sitzungsleitung etc.

Sitzung

Vorbereitung

Zu einer guten Vorbereitung von Sitzungen gehören:

Durchführung

Die Durchführung und damit die Leitung einer Sitzung obliegt der Sitzungsleitung. Sie ordnet den Ablauf der Sitzung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Neben der Sitzungsleitung bedarf es ebenfalls einer Protokollführung welche den Verlauf der Sitzung protokolliert. Dazu zählt zum Beispiel die Aufzeichnung von Meinungsbildern und Beschlüssen sowie Redebeiträgen und den Verlauf von Diskussionen.

Ablauf einer Sitzung

  1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch die Sitzungsleitung
    • Falls keine ständige Sitzungsleitung existiert muss vorher natürlich jemand gefunden/bestimmt werden der diese Aufgabe übernimmt. Selbiges gilt für die Protokollführung.
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Verabschiedung der Tagesordnung
    • Falls es Änderungswünsche gibt müssen diese abgestimmt werden.
  4. Idealerweise werden gleich zu Beginn die noch zu verabschiedenden Protokolle der letzten Sitzungen zur Verabschiedung gestellt.
    • Bei Änderungen zu den Protokollen, sofern diese keine reinen Formsachen sind, sollten diese geleich besprochen werden. Wenn alle den gewünschten Änderungen zustimmen kann das Protokoll unter Berücksichtigung der Änderungen dann gleich verabschiedet werden.
  5. dann Ablauf entsprechend der Tagesordnung und Geschäftsordnung
    ...
  6. Die Sitzungsleitung schließt dann die Sitzung.

Nachbereitung

Zur Nachbereitung zählen:

  • Fertigstellung des Protokolls inkl. aller Anlagen (Anträge, Handreichungen etc.)
  • Aufnahme der getroffenen Beschlüsse in einer entspr. Auflistung
Dies dient zum besseren und einfacheren Auffinden und Nachvollziehen.
  • Verabschiedung des Protokolls durch den StuRa auf einer der folgenden Sitzungen
  • Unterschreiben des Protokolls durch Sitzungsleitung und Protokollführung
  • Veröffentlichen des Protokolls inkl. aller Anlagen auf der Homepage des StuRa

Siehe auch