StuRa:Sitzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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=== konstituierende ===
==== Termine ====
* Vorstellung
Termine der [[Sitzungen]] sollten frühzeitig, langfristig [[Beschlüsse | beschlossen]] und [[Veröffentlichungen | veröffentlicht]] werden.
** des StuRa (vorzugsweise unmittelbar vor der [[Sitzungen#konstituierende | konstituierenden Sitzung]])
 
** der bisherigen Mitglieder des StuRa
Es ist für ein [[Gremium]] sinnvoll, dass sich alle Beteiligten darauf [[Beschlüsse | verständigen]] wie sie ihre [[#Termine | Termine]] prinzipiell festlegen wollen. Dazu kann es eine Reglung in einer [[Geschäftsordnung]] oder ähnlichen geben. Sonst sollten die Beteiligten das Verfahren für die Vereinbarung von [[#Termine | Terminen für die]] [[Sitzungen]] besprechen und sich dazu [[Beschlüsse | einigen]].
** der neuen Mitglieder des StuRa
 
** [[Angestellte]] (möglichst mit deren Anwesenheit)
Die Festlegung einer Regelmäßigkeit erscheint für ordentliche (beständige und in nur in Sonderfällen handelnde) [[Gremien]] wichtig. Es kann nach der Bekanntgabe des [[Beschluss]]es auch vom [[Gremium]] argumentiert werden, dass keine besondere terminliche [[#Einladung | Einladung zur Sitzung]] mehr nötig ist.
* Beschlüsse
 
** [http://de.wikipedia.org/wiki/Kooption Kooption] der beratenden Mitglieder
===== [[Bekanntgabe]] der [[#Termine | Termine]] =====
** Festlegung der [[Sitzungen#Zeiten | Sitzungszeit]]
Passend zu den Reglungen hinsichtlich der [[#Termine | Termine]] sollte die [[Veröffentlichung]] dieser [[Beschlüsse | geregelt]] werden.
** Wahl der [[:Kategorie:Ämter | Ämter]]
 
Im Übrigen sollten auch [[Gremien]], die [[Ausschluss der Öffentlichkeit | nicht öffentlich tagenden]], die [[#Termine | Termine]] ihrer [[Sitzungen]] bekanntgeben. Somit zeigen dieses, dass es arbeitet und gibt zu erkennen, dass ein [[Protokoll]] dazu erstellt werden wird.
 
=== Öffentlichkeit ===
[http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlichkeitsprinzip Grundsätzlich sollten]<!-- Das ist wünschenswerte Anspruch. --> alle [[Sitzungen]] öffentlich sein. Öffentlichkeit, von Sitzungen mit deren Protokollen, schafft [http://de.wikipedia.org/wiki/Transparenz_%28Politik%29 Transparenz].
 
Tatsächlich ist die Öffentlichkeit von [[Sitzungen]] aber abhängig von [[Rechtsnormen]] (etwa [[SächsHSG]] oder den [[Geschäftsordnungen]]), den [[#Gegenständen | Gegenständen]], aber eben auch dem Willen der [[Mitglied]]er.
<!-- sollte ausgeführt werden; Verweis zum Artikel beim Wiki der KSS -->
 
==== Ausschluss der Öffentlichkeit ====
 
==== Ausschluss der Öffentlichkeit per Gesetz ====
Gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7687313120742&jlink=p56 § 56] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] sind [[Personalangelegenheiten | Personal-]] und [[Prüfungsangelegenheiten]] nicht öffentlich zu behandeln.
 
=== Organisation ===
Der Aufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung muss bewältigt werden. Dazu gibt es beispielsweise beim [[StuRa]] ein [[Präsidium]].
Oftmals wird leider der [[Aufwand]] zur Organisation rund um [[Sitzungen]] unterschätzt. Deshalb sollten es auch im Präsidium 5 Mitglieder sein um die Aufgaben fair zu verteilen und diesen schnellstmöglich nachkommen zu können. Wer der Meinung ist, dass das die Arbeit im Präsidium "nebenbei" gemacht sei, kann gerne sich beim Präsidium melden und dort mal seine eigene Erfahrung machen.
 
Eine "ordentliche" [[Sitzungsleitung]] schafft eine geringere Belastung (zeitlich, nervlich, womöglich sogar inhaltlich) aller Beteiligten.
 
Besonders die Verfügbarkeit von Beschlüssen muss gewährleistet sein.
 
==== Vorbereitung ====
 
===== Vorbereitung der Termine =====
Die Termine können sich aus
# der [[Geschäftsordnung]],
# [[Beschlüsse]]n
## des [[Organ]]s,
## der [[Sitzungsleitung]],
## der oder dem [[Vorsitzenden]] oder
## einer Anzahl von Mitgliedern und
# "üblichen" Verfahren
ergeben.
 
Es sollte angestrebt werden, ein Rhythmus oder eine Vielzahl von Terminen für Sitzungen frühzeitig für alle Beteiligten zu finden und dies bestmöglich den Betreffenden bekannt zugeben. Bei der Terminfindung sollte darauf geachtet werden, möglichst Benachteiligung zu vermeiden. Die Rücksicht sollte insbesondere die "Schwächsten" erfahren.
 
Termine für [[Sitzungen]] sollten mindestens Beginn und Ort der [[Sitzungen]] beinhalten. Ergänzend könnten, sofern vorgesehen, geplantes Ende oder die Höchstzahl von möglichen Gästen angegeben werden. Termine und dafür erfolgende [[#Einladung | Einladungen]] (mit [[#Gegenstände | Gegenständen]]) sollten so öffentlich wie möglich bekanntgegeben werden. Für die Bekanntgabe eignen sich dazu [[Aushänge]], [[Website]]s.
 
===== Vorbereitung für terminierte [[Sitzungen]] =====
; Vorbereitung aller geplanten [[Sitzungen]]
Sobald die Sitzungs[[#Termine|termine]] bekannt sind, kann die Vorbereitung für [[Sitzungen]] beginnen.
* [[#Einladung | Einladung]] mindestens der Mitglieder und Bekanntgabe dieser an beispielsweise die Vertretenen, Rechtsaufsicht oder darüber hinaus
 
; Vorbereitung einer einzelnen [[Sitzungen | Sitzung]]
* Einladung der Mitglieder und weitere Personen zu [[Anträge]]n
 
==== Durchführung ====
 
==== Nachbereitung ====
 
=== besondere ===
 
==== nach Gegenstand ====
 
===== konstituierende =====
* [[Sitzungen | Sitzung]]s[[#Termine|termine]] beschließen
*: Es sollte geklärt werden, wann die [[#ordentliche | ordentlichen Sitzungen]] stattfinden. Findet sich bei dieser Sitzung kein Ergebnis, so sollte das unverzüglich auf der kommenden [[Sitzungen]] geklärt werden und mindestens der [[#Termine | Termin]] für die kommende [[Sitzungen | Sitzung]] [[Beschluss | beschlossen]] werden.
*: Derartiges kann oder sollte in den entsprechenden [[Geschäftsordnungen]] geregelt sein.
 
==== nach Gremien ====
 
===== des [[StuRa]] =====
[[Studentinnen- und Studentenrat/Sitzung | eigener Artikel]]
 
===== des [[Senat]]es =====
 
====== Termine beim [[Senat]] ======
Die Termine werden gemäß der [[Geschäftsordnung]] [[Senat/Geschäftsordnung | des Senat]]es von [[Rektorin]] oder dem [[Rektor]]
 
=== Einladung ===
Es sollte eine Einladung zu allen [[Sitzungen]] geben. Das bedeutet jedoch aber nicht, dass es eine Einladung zu jeder einzelnen [[Sitzungen | Sitzung]] geben muss.
 
Folgendes Verfahren ist zur Sicherstellung der Möglichkeit zur [[Mitwirkung]] aller Beteiligen anzuwenden:
* Bei der [[#konstituierende | konstituierende]]n [[Sitzungen | Sitzung]] sollten die [[#Termine | Termine]] der [[Sitzungen]] festgelegt werden. Die [[#Termine | Termine]] der [[Sitzungen]] sollte unverzüglich mindestens allen Mitgliedern und den Vertretenen (etwa die [[Studentinnen- und Studentenschaft]]) bekanntgegeben werden.
* Für die einzelne der [[Sitzungen]] erfolgt die Einladung mindestens gemäß der [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]]
** Bei [[#außerordentliche | außerordentliche Sitzungen]] ist eine Einladung notwendig, damit alle über die Besonderheit des Stattfindens und der Gegenstände der Sitzung informiert sind.
** Das Versenden einer Einladung ist bei [[#ordentliche | ordentlichen Sitzungen]] "optional", da die [[#Termine | Termine]] bereits seit der [[#konstituierende | konstituierenden Sitzung]] bekannt sein sollten. Es kann jedoch zur Wahrnehmung der Wichtigkeit zur Teilnahme an [[Sitzungen]] dienen. Die Einladung sollte jedoch zur Information zu den [[#Gegenstände | Gegenständen]] der jeweiligen [[Sitzungen | Sitzung]] dienen. Anhand der Benennung der Themen, gestellte [[Anträge]] (als Vorlage für [[Beschlüsse]]) kann eine Vorbereitung der [[Mitglied]]er stattfinden, womit die Qualität der [[Sitzungen]] höher ist.
 
Die Form der Einladung ist abhängig von dem beschlossen Verfahren. Dies kann und sollte die [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]] [[Geschäftsordnung | des jeweiligen]] [[Organ]]s regeln. Das Entstehen von Unklarheiten durch Formulierungen wie ''auf dem üblichen Weg'' oder nur ''wird bekanntgegeben'' sollte vermieden werden.
 
== Siehe auch ==
* [[Sitzung]]
* [[Studentinnen- und Studentenrat/Sitzung | Sitzung des StuRa]]
 
[[Kategorie:Sitzung]]
[[Kategorie:Überschneidung]]

Aktuelle Version vom 24. Dezember 2023, 08:04 Uhr

Zeiten[Bearbeiten]

Termine[Bearbeiten]

Termine der Sitzungen sollten frühzeitig, langfristig beschlossen und veröffentlicht werden.

Es ist für ein Gremium sinnvoll, dass sich alle Beteiligten darauf verständigen wie sie ihre Termine prinzipiell festlegen wollen. Dazu kann es eine Reglung in einer Geschäftsordnung oder ähnlichen geben. Sonst sollten die Beteiligten das Verfahren für die Vereinbarung von Terminen für die Sitzungen besprechen und sich dazu einigen.

Die Festlegung einer Regelmäßigkeit erscheint für ordentliche (beständige und in nur in Sonderfällen handelnde) Gremien wichtig. Es kann nach der Bekanntgabe des Beschlusses auch vom Gremium argumentiert werden, dass keine besondere terminliche Einladung zur Sitzung mehr nötig ist.

Bekanntgabe der Termine[Bearbeiten]

Passend zu den Reglungen hinsichtlich der Termine sollte die Veröffentlichung dieser geregelt werden.

Im Übrigen sollten auch Gremien, die nicht öffentlich tagenden, die Termine ihrer Sitzungen bekanntgeben. Somit zeigen dieses, dass es arbeitet und gibt zu erkennen, dass ein Protokoll dazu erstellt werden wird.

Öffentlichkeit[Bearbeiten]

Grundsätzlich sollten alle Sitzungen öffentlich sein. Öffentlichkeit, von Sitzungen mit deren Protokollen, schafft Transparenz.

Tatsächlich ist die Öffentlichkeit von Sitzungen aber abhängig von Rechtsnormen (etwa SächsHSG oder den Geschäftsordnungen), den Gegenständen, aber eben auch dem Willen der Mitglieder.

Ausschluss der Öffentlichkeit[Bearbeiten]

Ausschluss der Öffentlichkeit per Gesetz[Bearbeiten]

Gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 SächsHSG sind Personal- und Prüfungsangelegenheiten nicht öffentlich zu behandeln.

Organisation[Bearbeiten]

Der Aufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung muss bewältigt werden. Dazu gibt es beispielsweise beim StuRa ein Präsidium. Oftmals wird leider der Aufwand zur Organisation rund um Sitzungen unterschätzt. Deshalb sollten es auch im Präsidium 5 Mitglieder sein um die Aufgaben fair zu verteilen und diesen schnellstmöglich nachkommen zu können. Wer der Meinung ist, dass das die Arbeit im Präsidium "nebenbei" gemacht sei, kann gerne sich beim Präsidium melden und dort mal seine eigene Erfahrung machen.

Eine "ordentliche" Sitzungsleitung schafft eine geringere Belastung (zeitlich, nervlich, womöglich sogar inhaltlich) aller Beteiligten.

Besonders die Verfügbarkeit von Beschlüssen muss gewährleistet sein.

Vorbereitung[Bearbeiten]

Vorbereitung der Termine[Bearbeiten]

Die Termine können sich aus

  1. der Geschäftsordnung,
  2. Beschlüssen
    1. des Organs,
    2. der Sitzungsleitung,
    3. der oder dem Vorsitzenden oder
    4. einer Anzahl von Mitgliedern und
  3. "üblichen" Verfahren

ergeben.

Es sollte angestrebt werden, ein Rhythmus oder eine Vielzahl von Terminen für Sitzungen frühzeitig für alle Beteiligten zu finden und dies bestmöglich den Betreffenden bekannt zugeben. Bei der Terminfindung sollte darauf geachtet werden, möglichst Benachteiligung zu vermeiden. Die Rücksicht sollte insbesondere die "Schwächsten" erfahren.

Termine für Sitzungen sollten mindestens Beginn und Ort der Sitzungen beinhalten. Ergänzend könnten, sofern vorgesehen, geplantes Ende oder die Höchstzahl von möglichen Gästen angegeben werden. Termine und dafür erfolgende Einladungen (mit Gegenständen) sollten so öffentlich wie möglich bekanntgegeben werden. Für die Bekanntgabe eignen sich dazu Aushänge, Websites.

Vorbereitung für terminierte Sitzungen[Bearbeiten]
Vorbereitung aller geplanten Sitzungen

Sobald die Sitzungstermine bekannt sind, kann die Vorbereitung für Sitzungen beginnen.

  • Einladung mindestens der Mitglieder und Bekanntgabe dieser an beispielsweise die Vertretenen, Rechtsaufsicht oder darüber hinaus
Vorbereitung einer einzelnen Sitzung
  • Einladung der Mitglieder und weitere Personen zu Anträgen

Durchführung[Bearbeiten]

Nachbereitung[Bearbeiten]

besondere[Bearbeiten]

nach Gegenstand[Bearbeiten]

konstituierende[Bearbeiten]

nach Gremien[Bearbeiten]

des StuRa[Bearbeiten]

eigener Artikel

des Senates[Bearbeiten]
Termine beim Senat[Bearbeiten]

Die Termine werden gemäß der Geschäftsordnung des Senates von Rektorin oder dem Rektor

Einladung[Bearbeiten]

Es sollte eine Einladung zu allen Sitzungen geben. Das bedeutet jedoch aber nicht, dass es eine Einladung zu jeder einzelnen Sitzung geben muss.

Folgendes Verfahren ist zur Sicherstellung der Möglichkeit zur Mitwirkung aller Beteiligen anzuwenden:

Die Form der Einladung ist abhängig von dem beschlossen Verfahren. Dies kann und sollte die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs regeln. Das Entstehen von Unklarheiten durch Formulierungen wie auf dem üblichen Weg oder nur wird bekanntgegeben sollte vermieden werden.

Siehe auch[Bearbeiten]