StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Aufgabenerfüllung

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Die Studentschaft hat Aufgaben, welche durch den StuRa unterstützt, optimiert, präsentiert und ausgewertet werden sollten. In der Folge gibt es den zutreffenden Gesetzentwurf, wo der StuRa die im Jahr 2009 durchgeführten Tätigkeiten den jeweiligen Aufgabenbereichen zuordnen soll:

§ 24 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft [1]
(1) Die Studentenschaft besteht aus den Studenten der Hochschule. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze.
(2) Die Studentenschaft wirkt an der Selbstverwaltung der Hochschule nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule mit. Sie untersteht der Rechtsaufsicht der Hochschule. Für Maßnahmen der Aufsicht gilt § 7 Abs. 1 bis 3 entsprechend.
(3) Die Aufgaben der Studentenschaft sind die
  1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
  • Hochschul ABC
  • Einführungsveranstaltung
  • Semestereröffnungsfeier
  • ...
  2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
  3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
  4. Unterstützung der Studenten im Studium,
  • WLAN Einrichtung
  • ...
  5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
  • Unterstützung bei Erbauung eines Volleyballplatzes
  • ...
  6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
  7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.