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Entwurf zur vorläufigen Geschäftsordnung des StuRa der HTW Dresden
Entwurf zur vorläufigen Geschäftsordnung des StuRa der HTW Dresden
= Entwurf zur Geschäftsordnung des StuRa =
<div align=center>'''Geschäftsordnung'''
des Studentinnen- und Studentenrates
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(Geschäftsordnung des StuRa - GO StuRa)
als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden</div>


=== Vorbemerkung ===
=== Vorbemerkung ===
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==== § Sitzungen ====
==== § Sitzungen ====
# Der StuRa tagt während der Vorlesungszeit jeden Dienstag ab 19:00 Uhr ordentlich. Es bedarf keiner gesonderten Einladung.
# Der StuRa tagt während der Vorlesungszeit jeden Dienstag ab 19 Uhr ordentlich. Es bedarf keiner gesonderten Einladung.
# An Feiertagen findet keine Sitzung statt.
# An Feiertagen findet keine Sitzung statt.
# Die Sitzungen enden spätestens 22:15 Uhr. Das Sitzungsende kann einmalig um eine Stunde verlängert werden.
# Die Sitzungen enden spätestens 22:15 Uhr. Das Sitzungsende kann einmalig um eine Stunde verlängert werden.
# Die ständige Sitzungsleitung oder die Sprecherinnen und Sprecher laden per E-Mail zu außerordentlichen Sitzungen ein.
# Die ständige Sitzungsleitung oder die Sprecher laden per E-Mail zu außerordentlichen Sitzungen ein.
# Auf einer außerordentlichen Sitzung darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden.
# Auf einer außerordentlichen Sitzung darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden.
# Die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen beträgt mindestens 48 Stunden. In der vorlesungsfreien Zeit erhöht sich die Frist auf mindestens 7 Tage.
# Die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen beträgt mindestens 48 Stunden. In der vorlesungsfreien Zeit erhöht sich die Frist auf mindestens 7 Tage.
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# Der StuRa ist beschlussfähig wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
# Der StuRa ist beschlussfähig wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.


==== § Sitzungsleitung ====
==== § Sitzungsleitung und Protokollführung ====
Die Sitzungsleitung ist insbesondere zuständig für:
# die Annahme von Anträgen und Gegenständen,
# die Leitung der Sitzung,
# die Wahrung der Ordnung zur Sitzung, der Zuständigkeit sie delegieren kann,<!-- Alternative aus der GO des SLT: Sie wahrt die Rechte, fördert die Arbeit des StuRa und hält die Ordnung aufrecht.-->
<!-- # Die Sitzungsleitung beruft die Sitzungen des StuRa ein und leitet sie. -->
# die Bereitstellung der Beschlussvorlagen,
# die Erarbeitung des Entwurfs zur Tagesordnung, den sie dem StuRa als Beschlussempfehlungen unterbreiten,
<!-- Der Entwurf zur Tagesordnung einschließlich der Beschlussvorlagen werden den Mitgliedern des StuRa mindestens 24 Stunden vorher zugeleitet. Die Sitzungsleitung kann weitere Tagesordnungspunkte aufnehmen. -->
# die Bestellung der Protokollführung,<!-- Wünschenswert ist jedoch, dass neben der Bereichsleitung Sitzungsleitung ständig mindestens ein weiteres Mitglied des Bereiches Sitzungsleitung das Protokoll führt und dafür zuständig ist. -->
# die Verwaltung der Protokolle,
# die Verwaltung der Beschlüsse,
# die Bereitstellung einer Anwesenheitsliste und
# die Auslegung der Geschäftsordnung im Einzelfall.
<!-- Text von Denny:
# Für die Dauer einer Wahlperiode des StuRa wird ein ständiger Sitzungsvorstand sowie eine ständige Protokollführung gewählt.
# Für die Dauer einer Wahlperiode des StuRa wird ein ständiger Sitzungsvorstand sowie eine ständige Protokollführung gewählt.
# Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl zur ständige Sitzungsleitung oder Protokollführung finden wird diese jede Sitzung neu festgelegt. Ersatzweise haben die Sprecherinnen und Sprecher die Aufgabe der Sitzungsleitung sowie der Protokollführung wahr zu nehmen.-->
# Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl zur ständige Sitzungsleitung oder Protokollführung finden wird diese jede Sitzung neu festgelegt. Ersatzweise haben die Sprecher die Aufgabe der Sitzungsleitung sowie der Protokollführung wahr zu nehmen.
 
==== § Protokollführung ====
Die Protokollführung ist insbesondere zuständig für:
# die Erstellung von Aufzeichnung zur Sitzung,
# die Bereitstellung der Abstimmungstexte zum Ende der Sitzung,
# die unverzügliche Bereitstellung eines Entwurfs zum Protokoll, den sie dem StuRa als Beschlussempfehlungen unterbreiten und
# die Prüfung von Änderungsanträgen zum Entwurf zum Protokoll.


==== § Anträge ====
==== § Anträge ====
# Jedes Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft und jedes studentische Gremium der HTW Dresden hat Antragsrecht.
# Jedes Mitglieder der Studentenschaft und jedes studentische Gremium der HTW Dresden hat Antragsrecht.
# Anträge, mit Ausnahme der Anträge gemäß § 8, bedürfen der Schriftform und sind spätestens 3 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Sitzungsleitung einzureichen. Änderungsanträge zu ordentlichen Anträgen können auch erst zur Sitzung gestellt werden.
# Anträge, mit Ausnahme der Anträge gem. § 8, bedürfen der Schriftform und sind spätestens 3 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Sitzungsleitung einzureichen. Änderungsanträge zu ordentlichen Anträgen können auch erst zur Sitzung gestellt werden.
# Anträge müssen mindestens den Namen des Antragstellers sowie den vorformulierten Antragstext enthalten.
# Anträge müssen mindestens den Namen des Antragstellers sowie den vorformulierten Antragstext enthalten.
# Besonderheiten der Finanzanträge sind in der Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft geregelt.
#Besonderheiten der Finanzanträge sind in der Finanzordnung der Studentenschaft geregelt.


==== § Abstimmungen ====
==== § Abstimmungen ====

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