Bearbeiten von „StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument“
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Entwurf zur vorläufigen Geschäftsordnung des StuRa der HTW Dresden | Entwurf zur vorläufigen Geschäftsordnung des StuRa der HTW Dresden | ||
=== Vorbemerkung === | === Vorbemerkung === | ||
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==== § Sitzungen ==== | ==== § Sitzungen ==== | ||
# Der StuRa tagt während der Vorlesungszeit jeden Dienstag ab 19 | # Der StuRa tagt während der Vorlesungszeit jeden Dienstag ab 19 Uhr ordentlich. Es bedarf keiner gesonderten Einladung. | ||
# An Feiertagen findet keine Sitzung statt. | # An Feiertagen findet keine Sitzung statt. | ||
# Die Sitzungen enden spätestens 22:15 Uhr. Das Sitzungsende kann einmalig um eine Stunde verlängert werden. | # Die Sitzungen enden spätestens 22:15 Uhr. Das Sitzungsende kann einmalig um eine Stunde verlängert werden. | ||
# Die ständige Sitzungsleitung oder die | # Die ständige Sitzungsleitung oder die Sprecher laden per E-Mail zu außerordentlichen Sitzungen ein. | ||
# Auf einer außerordentlichen Sitzung darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden. | # Auf einer außerordentlichen Sitzung darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden. | ||
# Die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen beträgt mindestens 48 Stunden. In der vorlesungsfreien Zeit erhöht sich die Frist auf mindestens 7 Tage. | # Die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen beträgt mindestens 48 Stunden. In der vorlesungsfreien Zeit erhöht sich die Frist auf mindestens 7 Tage. | ||
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# Der StuRa ist beschlussfähig wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. | # Der StuRa ist beschlussfähig wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. | ||
==== § Sitzungsleitung ==== | ==== § Sitzungsleitung und Protokollführung ==== | ||
# Für die Dauer einer Wahlperiode des StuRa wird ein ständiger Sitzungsvorstand sowie eine ständige Protokollführung gewählt. | # Für die Dauer einer Wahlperiode des StuRa wird ein ständiger Sitzungsvorstand sowie eine ständige Protokollführung gewählt. | ||
# Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl zur ständige Sitzungsleitung oder Protokollführung finden wird diese jede Sitzung neu festgelegt. Ersatzweise haben die | # Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl zur ständige Sitzungsleitung oder Protokollführung finden wird diese jede Sitzung neu festgelegt. Ersatzweise haben die Sprecher die Aufgabe der Sitzungsleitung sowie der Protokollführung wahr zu nehmen. | ||
==== § Anträge ==== | ==== § Anträge ==== | ||
# Jedes Mitglieder der | # Jedes Mitglieder der Studentenschaft und jedes studentische Gremium der HTW Dresden hat Antragsrecht. | ||
# Anträge, mit Ausnahme der Anträge | # Anträge, mit Ausnahme der Anträge gem. § 8, bedürfen der Schriftform und sind spätestens 3 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Sitzungsleitung einzureichen. Änderungsanträge zu ordentlichen Anträgen können auch erst zur Sitzung gestellt werden. | ||
# Anträge müssen mindestens den Namen des Antragstellers sowie den vorformulierten Antragstext enthalten. | # Anträge müssen mindestens den Namen des Antragstellers sowie den vorformulierten Antragstext enthalten. | ||
# Besonderheiten der Finanzanträge sind in der Finanzordnung der | #Besonderheiten der Finanzanträge sind in der Finanzordnung der Studentenschaft geregelt. | ||
==== § Abstimmungen ==== | ==== § Abstimmungen ==== |