Bearbeiten von „StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument“
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# Der StuRa ist beschlussfähig wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. | # Der StuRa ist beschlussfähig wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. | ||
==== § Sitzungsleitung ==== | ==== § Sitzungsleitung und Protokollführung ==== | ||
# Für die Dauer einer Wahlperiode des StuRa wird ein ständiger Sitzungsvorstand sowie eine ständige Protokollführung gewählt. | # Für die Dauer einer Wahlperiode des StuRa wird ein ständiger Sitzungsvorstand sowie eine ständige Protokollführung gewählt. | ||
# Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl zur ständige Sitzungsleitung oder Protokollführung finden wird diese jede Sitzung neu festgelegt. Ersatzweise haben die Sprecherinnen und Sprecher die Aufgabe der Sitzungsleitung sowie der Protokollführung wahr zu nehmen | # Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl zur ständige Sitzungsleitung oder Protokollführung finden wird diese jede Sitzung neu festgelegt. Ersatzweise haben die Sprecherinnen und Sprecher die Aufgabe der Sitzungsleitung sowie der Protokollführung wahr zu nehmen. | ||
==== § Anträge ==== | ==== § Anträge ==== |