Bearbeiten von „StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument

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==== § Sitzungsleitung ====
==== § Sitzungsleitung ====
Die Sitzungsleitung ist insbesondere zuständig für:
Die Sitzungsleitung ist insbesondere zuständig für:
# die Annahme von Anträgen und Gegenständen,
# die Leitung der Sitzung,
# die Leitung der Sitzung,
# die Wahrung der Ordnung zur Sitzung, der Zuständigkeit sie delegieren kann,<!-- Alternative aus der GO des SLT: Sie wahrt die Rechte, fördert die Arbeit des StuRa und hält die Ordnung aufrecht.-->
# die Wahrung der Ordnung zur Sitzung, der Zuständigkeit sie delegieren kann,<!-- Alternative aus der GO des SLT: Sie wahrt die Rechte, fördert die Arbeit des StuRa und hält die Ordnung aufrecht.-->
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<!-- Der Entwurf zur Tagesordnung einschließlich der Beschlussvorlagen werden den Mitgliedern des StuRa mindestens 24 Stunden vorher zugeleitet. Die Sitzungsleitung kann weitere Tagesordnungspunkte aufnehmen. -->
<!-- Der Entwurf zur Tagesordnung einschließlich der Beschlussvorlagen werden den Mitgliedern des StuRa mindestens 24 Stunden vorher zugeleitet. Die Sitzungsleitung kann weitere Tagesordnungspunkte aufnehmen. -->
# die Bestellung der Protokollführung,<!-- Wünschenswert ist jedoch, dass neben der Bereichsleitung Sitzungsleitung ständig mindestens ein weiteres Mitglied des Bereiches Sitzungsleitung das Protokoll führt und dafür zuständig ist. -->
# die Bestellung der Protokollführung,<!-- Wünschenswert ist jedoch, dass neben der Bereichsleitung Sitzungsleitung ständig mindestens ein weiteres Mitglied des Bereiches Sitzungsleitung das Protokoll führt und dafür zuständig ist. -->
# die Verwaltung der Protokolle,
# die Bereitstellung einer Anwesenheitsliste,
# die Verwaltung der Beschlüsse,
# die Bereitstellung einer Anwesenheitsliste und
# die Auslegung der Geschäftsordnung im Einzelfall.
# die Auslegung der Geschäftsordnung im Einzelfall.
<!-- Text von Denny:
<!-- Text von Denny:
# Für die Dauer einer Wahlperiode des StuRa wird ein ständiger Sitzungsvorstand sowie eine ständige Protokollführung gewählt.
# Für die Dauer einer Wahlperiode des StuRa wird ein ständiger Sitzungsvorstand sowie eine ständige Protokollführung gewählt.
# Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl zur ständige Sitzungsleitung oder Protokollführung finden wird diese jede Sitzung neu festgelegt. Ersatzweise haben die Sprecherinnen und Sprecher die Aufgabe der Sitzungsleitung sowie der Protokollführung wahr zu nehmen.-->
# Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl zur ständige Sitzungsleitung oder Protokollführung finden wird diese jede Sitzung neu festgelegt. Ersatzweise haben die Sprecherinnen und Sprecher die Aufgabe der Sitzungsleitung sowie der Protokollführung wahr zu nehmen.-->
==== § Protokollführung ====
Die Protokollführung ist insbesondere zuständig für:
# die Erstellung von Aufzeichnung zur Sitzung,
# die Bereitstellung der Abstimmungstexte zum Ende der Sitzung,
# die unverzügliche Bereitstellung eines Entwurfs zum Protokoll, den sie dem StuRa als Beschlussempfehlungen unterbreiten und
# die Prüfung von Änderungsanträgen zum Entwurf zum Protokoll.


==== § Anträge ====
==== § Anträge ====

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