Bearbeiten von „StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Begründung

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=== § Mitglieder ===
=== § Mitglieder ===
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# Alle Mitwirkende innerhalb der Zusammensetzung gemäß [[Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung#§ Gliederung | Grundordnung#§ Gliederung]] sind durch Übernahme einer Funktion kooptierte Mitglieder des StuRa. Das gilt auch für die Mitwirkung über die Studentinnen- und Studentenschaft hinaus, wie im VR, im LSR oder für die KSS sowie Vergleichbares.
# Alle Mitwirkende innerhalb der Zusammensetzung gemäß [[Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung#§ Gliederung | Grundordnung#§ Gliederung]] sind durch Übernahme einer Funktion kooptierte Mitglieder des StuRa. Das gilt auch für Mitwirkende im VR, im LSR oder für die KSS.


=== § Plenum ===
=== § Plenum ===
# In Anlehnung an die Reglung gemäß § 50 Absatz 4 SächsHSG gilt dann auch: Jeder FSR wählt aus der Mitte der Studentinnen- und Studentenschaft seine Vertreterinnen und Vertreter in die nach FSRs zusammengesetzten Organe. Ein Organ ist auch dann ordnungsgemäß zusammengesetzt, wenn ein oder mehrere FSRs keine oder nicht alle ihrer Vertreterinnen und Vertreter gewählt haben.
# In Anlehnung an die Reglung gemäß § 50 Absatz 4 SächsHSG gilt dann auch: Jeder FSR wählt aus der Mitte der Studentinnen- und Studentenschaft seine Vertreterinnen und Vertreter in die nach FSRs zusammengesetzten Organe. Ein Organ ist auch dann ordnungsgemäß zusammengesetzt, wenn ein oder mehrere FSRs keine oder nicht alle ihrer Vertreterinnen und Vertreter gewählt haben.

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