StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Grundordnung/Dokument

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Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates stehen.

Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung StuRa durch den Ausschuss Ordnungen des StuRa.

Dazu ergänzend werden eine Begründung und Erklärung erstellt.

Entwurf zur Grundordnung des StuRa[Bearbeiten]

Grundordnung


des Studentinnen- und Studentenrates

der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

(Grundordnung des StuRa - GrO StuRa)


als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden


Abschnitt Zusammensetzung[Bearbeiten]

§ Mitglieder[Bearbeiten]

  1. Jeder FSR wählt drei Mitglieder zu seiner Vertretung.
  2. Weitere Mitglieder können bei Übernahme einer Funktion dem StuRa angehören.

§ Gliederung[Bearbeiten]

Der StuRa setzt sich zusammen aus den

  1. Organen,
  2. Ausschüssen,
  3. Referaten und
  4. Beauftragten.

Abschnitt Organe[Bearbeiten]

§ Organe[Bearbeiten]

Organe des StuRa sind:

  1. das Plenum (Gesamtheit der Gewählten)
  2. die Sprecherinnen und Sprecher (Gesamtheit)
  3. die Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden (Gesamtheit der gewählten Vertretung)

§ Plenum[Bearbeiten]

  1. Im Plenum sind alle zur Vertretung der FSR gewählten Mitglieder stimmberechtigt.
  2. Das Plenum ist insbesondere zuständig für:
    1. die Beschlussfassung über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft
    2. die Wahl und Abwahl der
      1. Sprecherinnen und Sprecher,
      2. Referatsleitungen,
      3. Beauftragten,
      4. Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden,
      5. Mitglieder des VR des StuRa HTW Dresden
      6. weiteren Beauftragten der Studentinnen- und Studentenschaft
    3. Vorschlag für die Wahl zu
      1. SK,
      2. Wahlausschuss der Hochschule und
      3. ...
    4. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Studentinnen- und Studentenschaft,

§ Sprecherinnen und Sprecher[Bearbeiten]

  1. Die Sprecherinnen und Sprecher vertreten die Studentinnen- und Studentenschaft nach außen.
  2. Beschlüsse im Falle der Dringlichkeit

§ Mitglieder des LSR[Bearbeiten]

  1. Die Mitglieder des LSR des StuRa HTW Dresden vertreten diesen für die Belange der KSS wie die Sprecherinnen und Sprecher.

Abschnitt Gliederung[Bearbeiten]

§ Ausschüsse[Bearbeiten]

  1. Der StuRa bildet Ausschüsse zu bestimmten Aufgaben zur Vorbereitung seiner Sitzungen.
  2. Ständige Ausschüsse des StuRa sind:
    1. Grundordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft,
    2. Ordnungen des StuRa und
    3. Finanzielles.

§ Referate[Bearbeiten]

  1. Der StuRa bildet Referate zur Erfüllung seiner Aufgaben.
  2. Referate des StuRa sind:
    1. Finanzen,
    2. studentische Selbstverwaltung & Organisation,
    3. Studium,
    4. Hochschulpolitik,
    5. Soziales,
    6. Qualitätsmanagement,
    7. Öffentlichkeitsarbeit,
    8. Internationales,
    9. Kultur und
    10. Sport.

§ Beauftragte[Bearbeiten]

  1. Der StuRa setzt Beauftragte das Hinwirken auf besondere Belange ein.
  2. Beauftragte des StuRa sind:
    1. Gleichstellung und
    2. Datenschutz.

Abschnitt Ämter[Bearbeiten]

§ Ausschüsse[Bearbeiten]

  • können alle Mitglieder des studentischen Hochschulrates sein
  • werden jeweils durch den StuRa gewählt
  • Vorsitz? (Einladung, Vorbereitung, Sitzungsleitung, Protokollerstellung)

§ Beauftragte[Bearbeiten]

  • werden jeweils durch den StuRa gewählt
  1. Beauftragte wirkt im Zuständigkeitsbereich auf die Herstellung auf die Vermeidung von Nachteilen für Mitglieder und Angehörige der Hochschule hin. Sie unterbreitet Vorschläge und nehmen Stellung zu allen berührenden Angelegenheiten ihrer Belange. Sie hat das Recht auf Einsichtnahme in alle Unterlagen.
  2. Der StuRa sorgt für angemessene Arbeitsbedingungen der Beauftragten und unterrichtet sie rechtzeitig über alles für die Erfüllung ihrer Aufgaben Erforderliche.

§ Referatsleitungen[Bearbeiten]

  • werden jeweils durch den StuRa gewählt
  1. Die Referate vollziehen die Beschlüsse der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.

§ Bereichsleitungen[Bearbeiten]

  • werden jeweils durch die zuständige Referatsleitung bestellt
  1. Der Bereich Sitzungsleitung soll aus mindestens drei Mitglieder bestehen. Der Bereich Sitzungsleitung bereitet die Sitzungen des StuRa vor und führt den Vorsitz im StuRa.

§ Sprecherinnen und Sprecher[Bearbeiten]

  • werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Mitglieder des LSR[Bearbeiten]

werden jeweils durch den StuRa gewählt

§ Mitglieder zur Vertretung des StuRa HTW Dresden[Bearbeiten]

  • Mitglied VR
  • Mitglied ABS usw.

werden jeweils durch den StuRa gewählt

Abschnitt weiters[Bearbeiten]

§ Interessenvertretung[Bearbeiten]

  1. ausländische Studentinnen und Studenten gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 5 durch Referat Internationales im Zusammenwirken mit faranto e.V.
  2. SHK
  3. Fernstudium
  4. kooperatives Studium