StuRa:Sächsische Hochschulgesetze

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Sächsisches Hochschulgesetz 2012[Bearbeiten]

Das Sächsische Hochschulgesetz von 2009 soll, im Rahmen einer kleinen Novelle, zum Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz, kurz SächsHSFG, überarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Das Mantelgesetz dazu soll Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen heißen.

Sächsisches Hochschulgesetz 2012 (beabsichtigte) wesentliche Änderungen[Bearbeiten]

Austritt aus verfassten Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

Zusatz § 24 Abs. 1
Studenten können ihren Austritt aus der verfassten Studentenschaft erstmals nach Ablauf eines Semesters erklären. Ein Wiedereintritt ist möglich. Der Austritt aus der Studentenschaft und der Wiedereintritt sind schriftlich mit der Rückmeldung zu erklären.
Austritt aus verfassten Studentinnen- und Studentenschaft Pressestimmen[Bearbeiten]

Sächsisches Hochschulgesetz 2012 Siehe auch[Bearbeiten]

Sächsisches Hochschulgesetz 2009[Bearbeiten]

siehe SächsHSG

Novellierung bis 2008[Bearbeiten]

von SächsHG zu SächsHSG

Beschluss SächsHSG[Bearbeiten]

14. November 2008 durch den SLT

Veröffentlichung SächsHSG[Bearbeiten]

24. Dezember 2008 im SächsGVBl.

Inkrafttreten SächsHSG[Bearbeiten]

1. Januar 2009

Sächsisches Hochschulgesetz 1999[Bearbeiten]

Das Sächsische Hochschulgesetz von 1999, kurz SächsHG, ist seit dem Ablauf 2008-12-31 nicht mehr gültig. Die Stammfassung trat 1999-07-01 in Kraft. Es gab mehrere Fassungen.

Sächsisches Hochschulgesetz 1993[Bearbeiten]

Das Sächsische Hochschulgesetz von 1993, kurz SHG, ist seit dem Inkrafttreten des Hochschulgesetzes 1999 nicht mehr gültig. Die Stammfassung trat 1993-10-03 in Kraft.

Begründungen zu den Sächsischen Hochschulgesetzen[Bearbeiten]

… sind lesenswert, da sie praktisch die Sicht und Inhalte erweitern.

Siehe auch[Bearbeiten]