StuRa:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In einigen Gesprächen zwischen der Kanzlerin und Denny wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Dingen unklar zwischen der Hochschulleitung und den Organen der Studentinnen und Studentenschaft sind. Um das Zusammenwirken zu fixieren, wurde durch die Beteiligten 2009 die Erstellung einer "Kooperationsvereinbarung" verabredet.

Während der Übernahme des Amtes des Rektors durch Herrn Prof. Roland Stenzel und der anhaltenden Kritik, u.a. von PaulRiegel, entstanden 2010 auch ein Dialog mit der Hochschulleitung.

Mögliche Inhalte

Hochschulleitung

Verwaltung HTW Dresden

  • Aufdruck - Entwertung
  • Abrechnung Semesterticket
  • Der StuRa erhält vom DezStud die Anzahl der Semesterticketnutzer sowie die Überweisung der Semesterticketbeiträge zu folgend Terminen
      • SS 31.05. und 15.05.
      • WS 30.09. und 15.11.
  • Beitrag an die Studentinnen- und Studentenschaft
    • Die Hochschule überweist dem StuRa am 15.05. bzw. 15.11. die Beiträge für die Studentinnen- und Studentenschaft.
  • Bezug von Büromaterial

Interessierte

Dokumententwurf

Kooperationsvereinbarung

zwischen der

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch den Rektor -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend HTW Dresden genannt)

und dem

Studentinnen- und Studentenrat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch die Sprecher -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend StuRa genannt)

§ 1 Präambel

Bla Bla


Ziel der Vereinbarung

  1. Ziel der Vereinbarung ist die eindeutige Festlegung von Absprachen zwischen der HTW Dresden und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung an dieser. Somit wird eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit geschaffen.
  2. Alle dauerhaften Übereinstimmung sollen Bestandteil dieser Vereinbarung sein und werden.
  3. Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht werden kann, sind in einem gegenseitigen Forderungskatalog darzustellen. Zur Prüfung einer Umsetzung für die Erfüllung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Zumutbare Umsetzungen sollen erwirkt und Bestandteil dieser Vereinbarung werden.
  4. Die Vereinbarung dient zur Dokumention für die aktuellen und kommenden Mitwirken in der studentischen Selbstverwaltung, die Hochschulleitung und Verwaltung unserer HTW Dresden.
  5. Mit dieser Vereinbarung soll eine und die Verbesserung der Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht werden.

Zugangsberechtigung

  1. Die HTW Dresden ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, dem StuRa bzw. den FSRs, den jederzeitigen und uneingeschränkten Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.
  2. Die Zugangsberechtigungen zu den Räumen, auch außerhalb der Öffnungszeiten, wird beim Wachdienst durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben. Beim Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist der Studentenausweis, notfalls der Personalausweis, vorzuzeigen.

Semesterbeitrag

  1. Das Dezernat Studienangelegenheiten überweist spätestens 14 Tage nach dem Ende des Rückmeldezeitraumes einen Abschlag in Höhe von zwei Dritteln von dem vereinnahmten Beitrag für das Semesterticket sowie dem Beitrag für die Studierendenschaft an den StuRa. Die Schlußrechnung und Anschlusszahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn.

Semesterticket

  1. Das Referat studentische Selbstverwaltung und Organisation schließt eine eigenständige Vereinbarung mit dem Dezernat Studienangelegenheiten über das Verfahren zur Befreiung, Rückerstattung und dem Nachkauf des Semestertickets.

sonstiges

  1. Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen.