StuRa:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden

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In einigen Gesprächen zwischen der Kanzlerin und Denny wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Dingen unklar zwischen der Hochschulleitung und den Organen der Studentinnen und Studentenschaft sind. Um das Zusammenwirken zu fixieren, wurde durch die Beteiligten 2009 die Erstellung einer "Kooperationsvereinbarung" verabredet.

Während der Übernahme des Amtes des Rektors durch Herrn Prof. Roland Stenzel und der anhaltenden Kritik, u.a. von PaulRiegel, entstanden 2010 auch ein Dialog mit der Hochschulleitung.

Mögliche Inhalte

Hochschulleitung

Verwaltung HTW Dresden

  • Aufdruck - Entwertung
  • Abrechnung Semesterticket
  • Der StuRa erhält vom DezStud die Anzahl der Semesterticketnutzer sowie die Überweisung der Semesterticketbeiträge zu folgend Terminen
      • SS 31.05. und 15.05.
      • WS 30.09. und 15.11.
  • Beitrag an die Studentinnen- und Studentenschaft
    • Die Hochschule überweist dem StuRa am 15.05. bzw. 15.11. die Beiträge für die Studentinnen- und Studentenschaft.
  • Bezug von Büromaterial
  • Möglichkeit alle Studis per Mail zu erreichen
    • Bereitstellung eines Mail-Verteilers (für einheitliche Mails an alle)
    • Bereitstellung aller Mail-Adressen nach s-Nummern (für Mails für Umfragen mit unterschiedlichen Zugängen)
  • Bereitstellung von statistischen Daten zu Studis durch das StudSek
  • Veröffentlichung der Dokumente des der Kooperationspartner

Interessierte

Dokumententwurf StuRa

Kooperationsvereinbarung

zwischen dem

Rektorat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch den Rektor -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend Rektorat genannt)

und dem

Studentinnen- und Studentenrat der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch die Sprecherinnen und Sprecher -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden

(nachfolgend StuRa genannt)

Präambel

Im Mittelpunkt des Wirkens aller Mitglieder und Angehörigen der HTW Dresden steht die ständige und umfassende Sicherung der Bedingungen unseres Hochschullebens. Ferner wird die Verbesserung für alle Beteiligten im Einzelnen, wie im Gesamten angestrebt. Mit der vorliegenden Vereinbarung soll diesem gemeinsamen Bestreben, unberührt von Gesetzen und Ordnungen, ein weiterer Rahmen gegeben und mit Inhalten gefüllt werden.

Da in der gemeinsamen Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich hervortreten, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund, um eben diese zu verbessern.

Nicht allein unsere Hochschule ist, durch die relativ schnell wechselnden Studierenden, ständigen Änderungen unterworfen, daher soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen, zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.

Leitlinien der Vereinbarung

  1. Das Rektorat der HTW Dresden ist sich entsprechend der Präambel bewusst, dass die studentische Selbstverwaltung nicht über eine vergleichbare Leistungsfähigkeit zur Aufgabenbewältigung wie die Verwaltung der HTW Dresden verfügt. Daher hat das Rektorat Verständnis für eine von der Verwaltung der HTW Dresden abweichende Aufgabenbewältigung und Arbeitsorganisation.
  2. Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Bei erzielter Einigung wird diese in dieser Vereinbarung aufgenommen.

Koordination und Abstimmung

  1. Es finden regelmäßige Gespräche zwischen dem Rektorat und dem StuRa statt. Diese sollten monatlich möglichst in der ersten Gremienblockzeit stattfinden.

Informationsaustausch

Die Kooperationspartner kommen überein, sich unverzüglich über folgende Informationen auszutauschen:

  • die die Belange der Studierenden betreffen
  • das und welche neuen Informationen veröffentlicht werden
  1. Form des Informationsaustausches:
  • Hohlschuld bei öffentliche zugänglichen Infos und Dokumenten
  • Bringschuld bei nichtöffentlichen Infos und Dokumenten

Zugangsberechtigung

  1. Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.
  2. Die Zugangsberechtigungen zu den Räumen, auch außerhalb der Öffnungszeiten, wird beim Wachdienst durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben. Beim Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist der Studentenausweis, notfalls der Personalausweis, vorzuzeigen.

Fundsachen

  1. Der StuRa erklärt sich bereit die Sammlung und Verwaltung aller anfallenden Fundsachen innerhalb der HTW Dresden zu übernehmen. Im Gegenzug erstattet die Verwaltung der HTW Dresden dem StuRa die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Aufbewahrungsboxen.

Semesterbeitrag für die Studierendenschaft

  1. Die Verwaltung der HTW Dresden überweist spätestens 14 Tage nach dem Ende des Rückmeldezeitraumes den vereinnahmten Beitrag für die Studierendenschaft an den StuRa. Die Schlussrechnung und Abschlusszahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn. Die Beiträge von verspäteten Rückmeldern sind mit der nächsten regulären Abrechnung zu überweisen und gesondert aufzuführen.

Studierendenzahlen und weitere statistische Daten

  1. Die Verwaltung der HTW Dresden übermittelt mit der Schlussrechnung die Anzahl der zurückgemeldeten Studenten und neu immatrikulierten Studenten aufgeschlüsselt nach Fakultäten und Studiengängen.
  • im WS sollte die Anzahl der neu immatrikulierten Studenten als Grundlage zur Planung der ESE-Woche früher erfolgen

Semesterticket

Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa bei der Einhaltung der sich aus den abgeschlossenen Verträgen zum Semesterticket ergebenden Verpflichtungen nach Kräften, z.B. werden die geforderten Muster der Semestertickets in ausreichendem Maße und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der StuRa achtet bei Abschluss der Verträge zum Semesterticket darauf, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen von der Verwaltung der HTW Dresden eingehalten werden können und hält ggf. dazu mit dieser Rücksprache. Nach Abschluss eines neuen Vertrags zum Semesterticket stellt der StuRa der Verwaltung der HTW Dresden eine entsprechende Kopie des Vertrages zur Verfügung.

Beim Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen zum Semesterticket vermeiden alle Beteiligten unnötige Bürokratie und bemühen sich um einen reibungslosen Ablauf.

Abrechnung

Zum Beginn jeden Semesters übermittelt das Dezernat Studienangelegenheiten dem StuRa eine Abrechnung der vereinnahmten Semesterticketbeiträge . Diese Abrechnung enthält die Gesamtanzahl der an der HTW Dresden eingeschriebenen Studenten aufgeschlüsselt nach Anzahl der Studenten die den Beitrag für das Semesterticket eingezahlt haben und die Anzahl der nach § 8 der Beitragsordnung der StudentInnenschaft befreiten Studenten. Bei der Abrechnung, der nach § 8 befreiten Studenten, ist zu unterscheiden, ob diese gemäß Absatz 1 oder Absatz 2 befreit sind. Im Falle des Absatz 1 wird eine weitere Unterscheidung entsprechend der Nummer 1 bis 3 vorgenommen.

Spätestens zum 15. März bzw. 15. Oktober überweist das Dezernat Studienangelegenheiten die Beiträge zum Semesterticket an den StuRa.

Zum Ende jeden Semesters übermittelt das Studentensekretariat dem StuRa die Gesamtzahl der Studenten ohne Semesterticket.

Nutzung des Logos der HTW Dresden

Der StuRa darf das Logo der HTW Dresden in seinem eigenen Logo uneingeschränkt nutzen.

Materialbeschaffung

  1. Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben aus der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung durch Büromaterialien. Diese sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
  2. Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich.
  • Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, Büromaterial, Telefon usw., werden zur Unterstützung des StuRa von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.

sonstiges

  1. Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen.

Laufzeit und Kündigung

  1. Diese Vereinbarung und ihre Ergänzungen, sofern nichts anderes bestimmt ist, sind auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Eine Kündigung dieser Vereinbarung oder Teilen davon bedürfen einer vorherigen Beratung der Kooperationspartner zu diesem Thema. Sollte nach erfolgter Beratung keine Einigkeit zur Aufhebung bestehen wird die Kündigung nach Ablauf von 2 Monaten zum Ende des kommenden Semesters wirksam.

Weitere Vereinbarungen

  1. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Kooperationspartner werden sich in einem solchen Fall in gegenseitigem Einvernehmen um eine Vertragsergänzung im Sinne des ursprünglich Gewollten bemühen.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Anlagen

Anlage 1

  • Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten
    • Planung der Termine Vorbereitungswoche
    • Informationsflyer für (ausländische) Studierende
  • Dezernates Technik
    • Aktuelle Baumaßnahmen
    • Wartungsarbeiten
  • Kanzlerbereiches
    • Neue Informationen des Rektorates

Anlage 2

  • Standorte der Schaukästen für Pinnwände Wird nachgeliefert

Anlage 3

  • Flächen für Werbeaktivitäten

Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen

Dokumententwurf HTW Dresden

Vorschlag über eine Vereinbarungen zwischen StuRa und Hochschulverwaltung

§ 1 Allgemeine Grundsätze

(1) In dieser Vereinbarung sind Verfahren und Absprachen zwischen Hochschulverwaltung/Hochschulleitung und Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule und der gegenseitigen Kommunikation festgelegt. Sie dienen als Ergänzung der Verwaltungsvorschriften im Verwaltungshandbuch der Hochschule, insbesondere der Hausordnung und der Schlüsselordnung.
(2) Beide Partner verpflichten sich zur Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und Außenanlagen der Hochschule und zum schonenden Umgang mit allen Ressourcen der Hochschule.
(3) Auftretende Probleme werden unverzüglich angezeigt und zwischen Hochschulleitung und StuRa geklärt.
(4) Der StuRa nennt namentlich die zuständigen Bearbeiter und für bestimmte Themen verantwortlichen Ansprechpartner, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird.

§ 2 Informationsdienste

(1) Beide Partner informieren sich gegenseitig zeitnah über laufende Aktivitäten und Neuerungen. Zur Verbesserung der Transparenz nehmen sich die Partner gegenseitig in Verteiler auf. (siehe Anlage 1)
(2) Bei der Erstellung des Hochschul-ABC (Redaktion StuRa unter Mitwirkung des Studentensekretariates) sind bezüglich der Sachinformationen das Rechenzentrum und das Dezernat Technik zum Korrekturlesen einzubeziehen.
(3) Insbesondere vor dem Rückmeldezeitraum werden alle für die Rückmeldung relevanten Informationen (z. B. Beitragsänderungen des StuRa-Anteils, Stand von Verhandlungen zum Semesterticket mit Geltungsbereich und aktuellem Betrag) dem Dezernat Studienangelegenheiten mitgeteilt.
(4) Der StuRa ist inhaltlich für die in der Anlage 2 zusammengestellten Schaukästen und Pinnwände zuständig.
(5) Über die Mailadresse info@stura.htw-dresden.de wird informiert, wenn Änderungen auf der Homepage unter Studium vorgenommen werden.
(6) Pro Semester finden mindestens zwei gemeinsame Beratungen mit StuRa und der Hochschulleitung statt.
(7) Der Informationsbildschirm im Eingangsfoyer kann durch Zusenden der vorbereiteten Datei an Frau Heider (2312) genutzt werden.
(8)

§ 3 Werbeaktivitäten

(1) Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an deztechnik@htw-dresden.de mit Inhalt, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. Das betrifft sowohl Plakate als auch Aufsteller.
(2) Das Anbringen von Bannerwerbung ist vor Erstellung eines Banners bei der Kanzlerin zu beantragen.
(3) Die Finanzierung von gemeinsamer Bannerwerbung am Z-Gebäude erfolgt gemeinsam mit Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Studienangelegenheiten und dem StuRa zu je einem Drittel.
(4) Der Druck des Hochschul-ABC wird hälftig vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Diese werden allen Studienanfängern mit den Immatrikulationsunterlagen zugeschickt.
(5) Bei Informationsveranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Begrüßung der Erstsemestler usw. beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.


§ 4 Semesterticket-Rückerstattung

Für die Überweisung des anteiligen Semesterbeitrages für Semesterticket und Stundentenratsbeitrag an den StuRa werden folgende Termine festgelegt:


Sommersemester

Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB 15.03. 01.05. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) 15.05. 01.06. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag VOR Beginn des Rückmeldezeitraums 01.10. laut Vertrag Endabrechnung Kein fixer Termin, z.B. 30.06.2011Beginn Rückmeldezeitraum für das WS 2011/12

Wintersemester

Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB 15.08. 01.11. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) 15.11. 01.12. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag entfällt 05.12. Zwischenabrechnung per 31.12. 01.04. Endabrechnung


Zustimmung von allen Beteiligten: • mit Kalenderjahresschluss Endabrechnung vollziehen, d. h. per 31.12. für das WS • Nachkauf/Rückerstattung von 1/6 zum 15.01. zukünftig nicht mehr anbieten, spätester Termin für Anträge ist der 30.12. (Posteingang im StuRa)


§ 5 Nutzung des zentralen Mailverteilers

Die HS-Leitung sichert dem StuRa zu, dass er alle Studierenden per E-Mail über wichtige Angelegenheiten informieren kann. Dazu wird der Text an die zentrale Service-Adresse des Rechenzentrums (service@rz.htw-dresden.de) geschickt, das die Weiterleitung vornimmt.
Es wird vereinbart, dass diese Weiterleitung spätestens am folgenden Arbeitstag (AT sind Mo-Fr) erfolgt, ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen Last im HTWNET. Für die Mails gelten dieselben Restriktionen, wie sie für die universell nutzbaren Maillisten der Studiengänge festgelegt sind, u.a. die Längenbegrenzung auf max. 128 kB.
Das RZ ist nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z.B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten (Adresse falsch, Mailbox beim privaten Provider voll usw.)!
Es wird empfohlen, dass der StuRa 2 (max. 3) Mitglieder dem RZ benennt, die solche Mails an das RZ weiterleiten dürfen.
Die verschickten Mails werden max. 3 Monate aufbewahrt.

§ 6 Raumnutzung

(1) Die Räume Z 123 und Z 124 stehen dem StuRa zur eigenen Nutzung zur Verfügung.
(2) Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw. S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800) untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig.
(3) Für alle anderen Räume sind Raumnutzungsanträge (mit Angabe der notwendigen Ausstattung) zu stellen.
(4) Der zentral verwaltete Beratungsraum S 523 wird auf der Grundlage vorliegender Raumanträge vorrangig für die Nutzung durch die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR, faranto e.V.) zur Verfügung gestellt.

§ 7 Finanzwesen

muss noch abgesprochen und ergänzt werden

§ 8 Schlüsselvergabe

Der Studentenrat legt eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel erhalten. Dabei ist die Anzahl der verfügbaren Schlüssel auf 23 Stück begrenzt.
Die Ausgabe durch das Sachgebiet Hausverwaltung erfolgt auf der Grundlage einer von der Kanzlerin bestätigten Liste.
Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.
Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegeben Schlüssel.
Für die Räume der Fachschaften werden an je zwei, durch den Dekan der Fakultät bestätigte verantwortliche FSR- Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung ausgegeben.
Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. Diese Listen sind zu bestätigen
für. durch - Studentenrat Kanzlerin, - Fachschaftsräte Dekan/in der jeweiligen Fakultät - faranto e.V. Kanzlerin.


§ 9 Zugang während der Schließzeiten der Hochschule

Der Zugang zur Hochschule während der in der Hausordnung festgelegten Schließzeiten ist für gewählte Mitglieder des Studentenrates und der Fachschaftsrates über den Wachdienst möglich. Die aktuellen Listen werden von der Kanzlerin beim Wachdienst hinterlegt. Zusätzlich kann der StuRa Personen bestimmen, die für ihn tätig sind und ebenfalls diese Berechtigung erhalten. Diese Liste ist vom Stura unterschrieben, der Kanzlerin vorzulegen und wird ebenfalls beim Wachdienst hinterlegt.


§ 10 Gremienblockzeiten

In den Zeiten

  • Dienstag 2.Woche ab 15 Uhr und
  • Dienstag 1.Woche ab 18:20 Uhr

werden keine Lehrveranstaltungen geplant.

§ 11 Wahlen

Die Wahlen zu den Organen der Studentenschaft (Fachschaftsrat, StuRa) werden, wenn der zeitliche Ablauf mit dem der Wahl der Vertreter in den Erweiterten Senat übereinstimmt, durch die Hochschulverwaltung in folgenden Punkten unterstützt:

  • Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Wählerlisten
  • Versendung der Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an die s-Nummer der Studierenden. (Dabei ist die Hochschulverwaltung nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z. B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten.),
  • Vervielfältigung der Stimmzettel auf der Grundlage der vom Wahlausschuss der Studentenschaft erstellten Muster,
  • Versendung der Briefwahlunterlagen und
  • Benachrichtigung der Gewählten und der nachrückenden Ersatzvertreter.


§ 12 Schlussbestimmungen

Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung im internen Bereich der Homepage der HTW Dresden in Kraft und kann einvernehmlich unter Einhaltung der Schriftform von beiden Seiten jeder Zeit angepasst oder ergänzt werden.


Datum:


Kanzlerin StuRa


Anlage 1 Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten - Planung der Termine Vorbereitungswoche - Informationsflyer für (ausländische) Studierende

Dezernates Technik - Aktuelle Baumaßnahmen - Wartungsarbeiten

Kanzlerbereiches - Neue Informationen des Rektorates

Anlage 2 Standorte der Schaukästen für Pinnwände Wird nachgeliefert


Anlage 3 Flächen für Werbeaktivitäten Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen


Kommentierung zum Dokumententwurf HTW Dresden

Vorschlag über eine Vereinbarungen zwischen StuRa und Hochschulverwaltung

Allgemeine Grundsätze

(1) In dieser Vereinbarung sind Verfahren und Absprachen zwischen Hochschulverwaltung/Hochschulleitung und Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule und der gegenseitigen Kommunikation festgelegt. Sie dienen als Ergänzung der Verwaltungsvorschriften im Verwaltungshandbuch der Hochschule, insbesondere der Hausordnung und der Schlüsselordnung.

entfallen
Hochschulverwaltung/Hochschulleitung sollte durch Rektorat ersetzt werden, da das Rektorat die Hochschule leitet und die Kanzlerin als Leiterin der Verwaltung Bestandteil für die Hochschulverwaltung ist.
Sie unsere Präambel Absatz 1.
Kann entfallen, da dieser Absatz durch die Absätze 2 und 3 unserer Präambel abdeckt ist.

(2) Beide Partner verpflichten sich zur Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und Außenanlagen der Hochschule und zum schonenden Umgang mit allen Ressourcen der Hochschule.

streichen
Unverschämtheit!
Es handelt sich hierbei um Selbstverständlichkeiten und daher stellt dieser Absatz eine Bagatelle der gesamten Ordnung dar.

(3) Auftretende Probleme werden unverzüglich angezeigt und zwischen Hochschulleitung und StuRa geklärt.

umformulieren
Bei auftretenden Problemen zwischen den Partnern bemühen sich alle Beteiligten um unverzügliche Lösung des Sachverhaltes.

(4) Der StuRa nennt namentlich die zuständigen Bearbeiter und für bestimmte Themen verantwortlichen Ansprechpartner, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird.

umformulieren
Der StuRa gibt seine Untergliederung in Referate als Zuständigkeit für bestimmte Themen und diesbezüglichen Änderungen dem Rektorat bekannt. Die HTW Dresden informiert den StuRa über Änderung der Stellen und deren Besetzung in der Hochschulleitung und Hochschulverwaltung bekannt.
Die HTW Dresden verfügt nahezu über keine funktionsbezogenen Mail-Adressen (z.B. bolognaref@).
Als Bestandteil der Gliederung gibt der StuRa die jeweiligen Mail-Adressen der einzelnen Referate bekannt. Er trägt Sorge für die Weiterleitung der Mails.
Bedingt durch die Fluktuation und die Verteilung der Aufgaben auf mehrere Schultern wären häufig Änderungsmitteilungen notwendig.
Sollte die HTW Dresden keine klare Zuständigkeit für das Thema erkenntlich sein, wendet sie sich an die Sprecherinnen und Sprecher sowie das Referat Studentische Selbstverwaltung und Organisation des StuRa.
vorschlagen
Die HTW Dresden gibt Meldungen über Änderung der Stellen und deren Besetzung in der Hochschulleitung und Hochschulverwaltung auf der Website (ggf. nur im internen Bereich) unter Bereitstellung eines RSS-Feed bekannt.

Informationsdienste

(1) Beide Partner informieren sich gegenseitig zeitnah über laufende Aktivitäten und Neuerungen. Zur Verbesserung der Transparenz nehmen sich die Partner gegenseitig in Verteiler auf. (siehe Anlage 1)

umformulieren
Beide Partner informieren sich gegenseitig frühzeitig über geplante sowie anstehende Aktivitäten und Neuerungen zu mindestens folgenden Themen:
  • Belange der Studierenden
  • das und welche neuen Informationen bekannt sind.
Zur Verbesserung der Transparenz zu diesen Themen erfolgt neben den hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten auf der jeweiligen Internetpräsenz die Information zu weiteren geplanten, die Themen betreffenden Neuerungen und Veränderungen in der Form einer Mail an den Partner.
Die Partner entscheiden für sich eigenverantwortlich über den Bezug von Informationen und Dokumente auf der jeweiligen Internetpräsenzen, die eine automatisierte Verfolgung der Änderungen und Aktualisierung zulassen.
Beispiel Beschluss des Rektorates zur 2.W

Grund zur Nichtveröffentlichung

Die Partner bestimmen für sich eigenverantwortlich über die hochschulweit zugänglichen Informationen und Dokumenten auf der jeweiligen Internetpräsenzen, die eine automatisierte Verfolgung der Änderungen und Aktualisierung zulassen. Anderenfalls senden sich die Partner eine Mail zur Verfügbarkeit der neuen Information unter Angabe des Verweises zur Information auf der Website. Die Partner nehmen sich gegenseitig in Verteiler (siehe Anlage 1) auf.

(2) Bei der Erstellung des Hochschul-ABC (Redaktion StuRa unter Mitwirkung des Studentensekretariates) sind bezüglich der Sachinformationen das Rechenzentrum und das Dezernat Technik zum Korrekturlesen einzubeziehen.
(3) Insbesondere vor dem Rückmeldezeitraum werden alle für die Rückmeldung relevanten Informationen (z. B. Beitragsänderungen des StuRa-Anteils, Stand von Verhandlungen zum Semesterticket mit Geltungsbereich und aktuellem Betrag) dem Dezernat Studienangelegenheiten mitgeteilt.
(4) Der StuRa ist inhaltlich für die in der Anlage 2 zusammengestellten Schaukästen und Pinnwände zuständig.
(5) Über die Mailadresse info@stura.htw-dresden.de wird informiert, wenn Änderungen auf der Homepage unter Studium vorgenommen werden.
(6) Pro Semester finden mindestens zwei gemeinsame Beratungen mit StuRa und der Hochschulleitung statt.
(7) Der Informationsbildschirm im Eingangsfoyer kann durch Zusenden der vorbereiteten Datei an Frau Heider (2312) genutzt werden.
(8)

§ 3 Werbeaktivitäten

(1) Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an deztechnik@htw-dresden.de mit Inhalt, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. Das betrifft sowohl Plakate als auch Aufsteller.
(2) Das Anbringen von Bannerwerbung ist vor Erstellung eines Banners bei der Kanzlerin zu beantragen.
(3) Die Finanzierung von gemeinsamer Bannerwerbung am Z-Gebäude erfolgt gemeinsam mit Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Studienangelegenheiten und dem StuRa zu je einem Drittel.
(4) Der Druck des Hochschul-ABC wird hälftig vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Diese werden allen Studienanfängern mit den Immatrikulationsunterlagen zugeschickt.
(5) Bei Informationsveranstaltungen wie Tag der offenen Tür, Begrüßung der Erstsemestler usw. beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.


§ 4 Semesterticket-Rückerstattung

Für die Überweisung des anteiligen Semesterbeitrages für Semesterticket und Stundentenratsbeitrag an den StuRa werden folgende Termine festgelegt:


Sommersemester

Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB 15.03. 01.05. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) 15.05. 01.06. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag VOR Beginn des Rückmeldezeitraums 01.10. laut Vertrag Endabrechnung Kein fixer Termin, z.B. 30.06.2011Beginn Rückmeldezeitraum für das WS 2011/12

Wintersemester

Dez. Stud. an StuRa StuRa an SPNV/DVB 15.08. 01.11. 1. Abschlag (Zahlungseingänge bei 4100 zu diesem Zeitpunkt) 15.11. 01.12. 2. Abschlag – Überweisung Restbetrag entfällt 05.12. Zwischenabrechnung per 31.12. 01.04. Endabrechnung


Zustimmung von allen Beteiligten: • mit Kalenderjahresschluss Endabrechnung vollziehen, d. h. per 31.12. für das WS • Nachkauf/Rückerstattung von 1/6 zum 15.01. zukünftig nicht mehr anbieten, spätester Termin für Anträge ist der 30.12. (Posteingang im StuRa)


§ 5 Nutzung des zentralen Mailverteilers

Die HS-Leitung sichert dem StuRa zu, dass er alle Studierenden per E-Mail über wichtige Angelegenheiten informieren kann. Dazu wird der Text an die zentrale Service-Adresse des Rechenzentrums (service@rz.htw-dresden.de) geschickt, das die Weiterleitung vornimmt.
Es wird vereinbart, dass diese Weiterleitung spätestens am folgenden Arbeitstag (AT sind Mo-Fr) erfolgt, ggf. unter Berücksichtigung der aktuellen Last im HTWNET. Für die Mails gelten dieselben Restriktionen, wie sie für die universell nutzbaren Maillisten der Studiengänge festgelegt sind, u.a. die Längenbegrenzung auf max. 128 kB.
Das RZ ist nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z.B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten (Adresse falsch, Mailbox beim privaten Provider voll usw.)!
Es wird empfohlen, dass der StuRa 2 (max. 3) Mitglieder dem RZ benennt, die solche Mails an das RZ weiterleiten dürfen.
Die verschickten Mails werden max. 3 Monate aufbewahrt.

§ 6 Raumnutzung

(1) Die Räume Z 123 und Z 124 stehen dem StuRa zur eigenen Nutzung zur Verfügung.
(2) Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw. S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800) untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig.
(3) Für alle anderen Räume sind Raumnutzungsanträge (mit Angabe der notwendigen Ausstattung) zu stellen.
(4) Der zentral verwaltete Beratungsraum S 523 wird auf der Grundlage vorliegender Raumanträge vorrangig für die Nutzung durch die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR, faranto e.V.) zur Verfügung gestellt.

§ 7 Finanzwesen

muss noch abgesprochen und ergänzt werden

§ 8 Schlüsselvergabe

Der Studentenrat legt eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel erhalten. Dabei ist die Anzahl der verfügbaren Schlüssel auf 23 Stück begrenzt.
Die Ausgabe durch das Sachgebiet Hausverwaltung erfolgt auf der Grundlage einer von der Kanzlerin bestätigten Liste.
Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.
Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegeben Schlüssel.
Für die Räume der Fachschaften werden an je zwei, durch den Dekan der Fakultät bestätigte verantwortliche FSR- Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung ausgegeben.
Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. Diese Listen sind zu bestätigen
für. durch - Studentenrat Kanzlerin, - Fachschaftsräte Dekan/in der jeweiligen Fakultät - faranto e.V. Kanzlerin.


§ 9 Zugang während der Schließzeiten der Hochschule

Der Zugang zur Hochschule während der in der Hausordnung festgelegten Schließzeiten ist für gewählte Mitglieder des Studentenrates und der Fachschaftsrates über den Wachdienst möglich. Die aktuellen Listen werden von der Kanzlerin beim Wachdienst hinterlegt. Zusätzlich kann der StuRa Personen bestimmen, die für ihn tätig sind und ebenfalls diese Berechtigung erhalten. Diese Liste ist vom Stura unterschrieben, der Kanzlerin vorzulegen und wird ebenfalls beim Wachdienst hinterlegt.


§ 10 Gremienblockzeiten

In den Zeiten

  • Dienstag 2.Woche ab 15 Uhr und
  • Dienstag 1.Woche ab 18:20 Uhr

werden keine Lehrveranstaltungen geplant.

§ 11 Wahlen

Die Wahlen zu den Organen der Studentenschaft (Fachschaftsrat, StuRa) werden, wenn der zeitliche Ablauf mit dem der Wahl der Vertreter in den Erweiterten Senat übereinstimmt, durch die Hochschulverwaltung in folgenden Punkten unterstützt:

  • Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Wählerlisten
  • Versendung der Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an die s-Nummer der Studierenden. (Dabei ist die Hochschulverwaltung nicht verpflichtet, auf zurückkommende Fehlermeldungen zu reagieren, die z. B. daraus resultieren, dass bei Mailweiterleitungen, die die Studierenden selbst vornehmen können, Fehler auftreten.),
  • Vervielfältigung der Stimmzettel auf der Grundlage der vom Wahlausschuss der Studentenschaft erstellten Muster,
  • Versendung der Briefwahlunterlagen und
  • Benachrichtigung der Gewählten und der nachrückenden Ersatzvertreter.


§ 12 Schlussbestimmungen

Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Veröffentlichung im internen Bereich der Homepage der HTW Dresden in Kraft und kann einvernehmlich unter Einhaltung der Schriftform von beiden Seiten jeder Zeit angepasst oder ergänzt werden.


Datum:


Kanzlerin StuRa


Anlage 1

Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten

  • Planung der Termine Vorbereitungswoche
  • Informationsflyer für (ausländische) Studierende

Dezernates Technik

  • Aktuelle Baumaßnahmen
  • Wartungsarbeiten

Kanzlerbereiches

  • Neue Informationen des Rektorates

Anlage 2

Standorte der Schaukästen für Pinnwände

Wird nachgeliefert


Anlage 3

Flächen für Werbeaktivitäten

Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen