StuRa:Wahlausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]] zu erfüllen.
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Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und dem Wahlleiter
Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und der [[Wahlleiterin]] oder dem [[Wahlleiter]].


== Weblinks ==
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Version vom 18. April 2012, 20:21 Uhr

Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt mehrere Wahlausschüsse an der Hochschule.

  1. Für die Wahlen der Organe der Hochschule gibt es den Wahlausschuss der Hochschule.
  2. Für die Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unseren" Wahlausschuss.

Dieser Artikel handelt vom Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft.




Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft

Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die studentischen Wahlen.

Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der Wahlordnung zu erfüllen. Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter.

Weblinks