Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Aufwandsentschädigung

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:Zum Vorgänger "Conny": Er tritt also als jemand auf, der ständig stört, schreit und nörgelt, doch nichts konstruktives tut und wohl auch keine Genialität von Haus aus mitbringt. Für so etwas sollte wirklich kein Geld der Studies ausgegeben werden. Eher für Sachen, die dem Willen der Studierendenschaft entsprechen, auf eine Art und Weise, wie es dem Willen der Studierendenschaft entspricht. Und nicht nur einem Conny, der nicht versteht, dass der StuRa keine Bastelstunde ist, sondern Politik. Und Politik geschieht nunmal jetzt und im Regelkreis Gesellschaft. Das aktuelle Verfahren damit heißt "Demokratie".
Zum Vorgänger "Conny": Er tritt also als jemand auf, der ständig stört, schreit und nörgelt, doch nichts konstruktives tut und wohl auch keine Genialität von Haus aus mitbringt. Für so etwas sollte wirklich kein Geld der Studies ausgegeben werden. Eher für Sachen, die dem Willen der Studierendenschaft entsprechen, auf eine Art und Weise, wie es dem Willen der Studierendenschaft entspricht. Und nicht nur einem Conny, der nicht versteht, das der StuRa keine Bastelstunde ist, sondern Politik. Und Politik geschieht nunmal jetzt und im Regelkreis Gesellschaft.
:(Zitat aus der Studierendenschaft)
 
::Danke Arno Nym,<br/>welchen Bezug haben diese Gedanken jetzt zur AE Debatte? Man kann Politik doch auch ohne eine finanzielle Entschädigung der Aktiven machen oder? [[Benutzer:Conny|Conny]] 15:40, 22. Okt 2011 (CEST).
 
:::Dass sie den Bezug nicht herstellen können, ist schon bekannt. Zu ihrem Politikverständnis: Die heutige Gesellschaft ist kein 20-Personen-Dörfchen, das nur den Erhalt des Dorfzäunchens und den nächsten Grillabend bespricht. Es geht um mehr Dimensionen.
 
::::You made my day. :) [[Benutzer:Conny|Conny]] 18:55, 25. Okt 2011 (CEST).
 
== verhältnismäßige Vergleiche ==
 
Hallo Paul,<br/>ein Vergleich zwischen Studierenden und Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes ist etwas übertrieben oder? [[Benutzer:Conny|Conny]] 09:51, 28. Dez 2011 (CET).
 
: Nett, dass du auf diesen Gedanken kommst. Eigentlich geht es eher um die Formulierungen der [[Rechtsnorm]]. Somit soll verhindert werden, dass es zu Verfehlungen, wie etwa dem [[Entwurf AE-Ordnung/eins]] kommt. Es geht hierbei um ein praktisches Beispiel, das sich auf die [[VwV-Beiratsentschädigung]] bezieht.
: Gern kann das aus auch der Perspektive betrachtet werden. Demnach kann sich überlegt wird, was eben nicht "übertrieben" und daher angemessen ist?
: Es soll kein "Vergleich" ''zwischen Studierenden und Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes'' gezogen werden, sondern es soll um die Darstellung möglicher [[AE]] für gewisse Ämter (etwa auch ''"Ratsmitglieder der Teilkörperschaft (Studentinnen- und Studentenschaft)"'') gehen.
: Im Übrigen wird so auch aufgezeigt, dass es sich bei [[AE]] nicht nur ausschließlich um rein legislative Kräfte handelt. Auch "Besoldung" wäre abwegig.
: Unstrittig ist natürlich, dass die Höhe der monatliche Entschädigung an die Tätigkeit (den Aufwand) angepasst (und gerechtfertigt) sein muss.
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 03:25, 29. Dez 2011 (CET)
 
== Sitzung Ausschuss Finanzielles ==
 
Details [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php/Diskussion:Ausschuss_Finanzielles hier]. [[Benutzer:Conny|Conny]] 14:50, 9. Jan 2012 (CET).
 
== Sammlung von ungeprüften Verweisen ==
 
* http://lexetius.com/2006,333 Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer verbandsangehörigen Gemeinde in Sachsen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
*: [...] gezahlte Aufwandsentschädigung mit ihrem steuerpflichtigen Anteil als Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung [...]
* [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html § 2 Versicherung kraft Gesetzes] [[SGB]] 7
* [http://www.freiwilligenserver.de/index.cfm?ADA91A48AB7E4980A5906589963D5923 (Niedersachsen): Wie wird der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung ermittelt?]
* [http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r3.12.html R 3.12 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen]
* [http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/Krankenkassen/ Krankenkassen sind ''Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung'']
* [http://www.arbeitsagentur.de/nn_27196/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Mitgliederliste-VR.html Bundesagentur für Arbeit ist ''Körperschaft des öffentlichen Rechts'']
 
== "...Zeit für Selbstbediener und Geschäftemacher..." ==
Zum Nachdenken: * http://youtu.be/BU9w9ZtiO8I ab etwa 5 Minuten [[Benutzer:213.166.140.3|213.166.140.3]] 14:01, 15. Feb 2012 (CET)
 
: Im ersten Augenblick (Überschrift) dachte ich, dass es wohl ein "Plädoyer" gegen [[AE]] ist. Das Gegenteil scheint aber der Fall zu sein.
 
:*'' Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
:*'' Halt du sie dumm, ich halt sie arm!
 
:*'' Sei wachsam
:*'' Und fall nicht auf sie rein!
:*'' Paß auf, da du deine Freiheit nutzt
:*'' Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!
 
: Sollte dieser Text gegen [[AE]] argumentativ verwendet werden, so scheint er nicht verstanden wurden zu sein.
 
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 03:49, 16. Feb 2012 (CET)
 
== Debatte aus dem Artikel ==
 
Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.
 
Bei der Thematik Aufwandsentschädigung sollte auch der [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Korrumpierungseffekt&oldid=87724068 Korrumpierungseffekt] bedacht werden. Dies stellt kein Argument contra AE dar, sondern soll vielmehr beim Umgang mit AE beherzigt werden, um den negativen Aspekt zu umgehen und so wirkllich einen positiven Effekt mit den AE zu erzielen.
 
Es ist nicht ganz klar, in welcher Höhe für ehrenamtliche Tätigkeit sich die StuRa-Mitglieder Entschädigungen zahlen dürfen ohne das diese Einkommenssteuerpflichtig (privat versteuert) sind (§ 3 Nr. 26 oder 26a EStG - entweder 2.100 Euro oder 500 Euro pro Jahr). § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG findet bei StuRä keine Anwendung (L 1 KR 92/07)!--[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
 
Mit der Zahlung von Aufwandsentschädigung wird ein Beschäftigungsverhältnis begründet, welches Sozialversicherungs- und Beitragspflichtig ist (LSG Chemnitz: L1 KR 92/07) - Rechtsgrundlage u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Arbeitslohn).
Es liegt ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vor ("Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.") - auch laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.07.08 (VIR 51/05, [http://www.recht-in.de/urteil/asta_mitglieder_als_arbeitnehmer_vi_r_51_05_bfh_urteil_142544.]). Ein weiteres Urteil wird im Verfahren mit dem Aktenzeichen B 12 KR 10/09 R (Bundessozialgericht) gegen Ende Juli/Anfang August 2011 erwartet (Mutmaßlich ist das das "erwartete" (gemeinte) Ergebnis: [http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata\zeits\nza\2012\cont\nza.2012.440.2.htm Die Arbeitgebereigenschaft im sozialversicherungsrechtlichen Sinn]).--[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
 
Aufwandsentschädigungen sind deshalb egal wie es hier heißt Arbeitsentgelte (§ 14 Abs. 1 SGB IV): "Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden."  --[[Benutzer:141.56.16.23|141.56.16.23]] 14:13, 16. Jun 2011 (CEST)
 
Weitere Rechtsgrundlage u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ("Zahlungen an die Mitglieder des Studentenrates seien als Arbeitslohn [...] anzusehen, da diese ausschließlich als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft erfolgt seien.": laut SMWK, Herr Faller). --[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
: Kann diese "Quelle" (Aussage) bitte bestätigt werden?
: --[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 13:58, 18. Sep 2012 (UTC)
 
== "Klassen" von Aufwand ==
 
Achtung!
Das ist eine politische "Spekulation".
durchschnittlich
* bis zu 4 Stunden wöchentlich keine AE
* bis zu 30 Stunden monatlich bis zu 720 € jährlich
*: (irgendwie bei 2 Semestern Erhöhung der Förderungshöchstdauer gemäß [[BAföG]])
* bis zu 48 Stunden monatlich nebenberuflich (im Sinne vom Einkommensteuergesetz)
* darüber hinaus gar hauptberuflich
 
== Hinweise zum Ehrenamt (bei Vereinen) durch stattliche Informationsstellen ==
 
* [[Amt24]]: [https://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebenslagen.do?action=showdetail&modul=LL&id=367112!0 Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale]
** für einen groben Eindruck zur Besteuerung
** Das zielt auf die Beschäftigung (als Ehrenamt) im Verein ab.
*** Es geht nicht - wie bei uns zwangsläufig - um die Erfüllung von gesetzlich übertragen [[Aufgaben]].
*** Wir sind kein Verein! Wir sind eine [[Körperschaft öffentlichen Rechts]]!
* https://www.ehrenamt.sachsen.de
** [https://www.ehrenamt.sachsen.de/11909.html Förderrichtlinie »Wir für Sachsen« (Bürgerschaftliches Engagement)] (finanzielle Förderung durch 20&nbsp;&euro; für mindestens 20&nbsp;Stunden je Monat)
*** Wir sind (wohl) kein "Bürgerschaftliches Engagement", sondern Mitwirkung zur Erfüllung von Aufgaben (als Selbstverwaltung), die das Bundesland (Gebietskörperschaft (ferner Staat)) uns übertragen hat, um es nicht zu erfüllen.
 
== Minimalprinzip zur Besetzung von Ämter ==
 
* https://openjur.de/u/325438.html
*: Zeile 27
 
== Steuerpflichtige Aufwandsentschaedigung ==
 
Die "Aufwandsentschaedigung nach Paragraph 1835a des BGB" ist steuerfrei bis zu dem Freibetrag von 2400 Euro (siehe Paragraph 3 Nr. 26b EStG)

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