Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Aufwandsentschädigung

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: Nett, dass du auf diesen Gedanken kommst. Eigentlich geht es eher um die Formulierungen der [[Rechtsnorm]]. Somit soll verhindert werden, dass es zu Verfehlungen, wie etwa dem [[Entwurf AE-Ordnung/eins]] kommt. Es geht hierbei um ein praktisches Beispiel, das sich auf die [[VwV-Beiratsentschädigung]] bezieht.
: Nett, dass du auf diesen Gedanken kommst. Eigentlich geht es eher um die Formulierungen der [[Rechtsnorm]]. Somit soll verhindert werden, dass es zu Verfehlungen, wie etwa dem [[Entwurf AE-Ordnung/eins]] kommt. Es geht hierbei um ein praktisches Beispiel, das sich auf die [[VwV-Beiratsentschädigung]] bezieht.
: Gern kann das aus auch der Perspektive betrachtet werden. Demnach kann sich überlegt wird, was eben nicht "übertrieben" und daher angemessen ist?
: Gern kann das aus auch der Perspektive betrachtet werden. Demnach kann sich überlegt wird, was eben nicht "übertrieben" und daher angemessen ist?
: Es soll kein "Vergleich" ''zwischen Studierenden und Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes'' gezogen werden, sondern es soll um die Darstellung möglicher [[AE]] für gewisse Ämter (etwa auch ''"Ratsmitglieder der Teilkörperschaft (Studentinnen- und Studentenschaft)"'') gehen.
: Es soll kein "Vergleich" ''zwischen Studierenden und Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes'' gezogen werden, soll es die Darstellung möglicher [[AE]] für gewisse Ämter etwa ''"Ratsmitglieder der Teilkörperschaft (Studentinnen- und Studentenschaft)"'' gehen.
: Im Übrigen wird so auch aufgezeigt, dass es sich bei [[AE]] nicht nur ausschließlich um rein legislative Kräfte handelt. Auch "Besoldung" wäre abwegig.
: Im Übrigen wird so auch aufgezeigt, dass es sich bei [[AE]] nicht nur ausschließlich um rein legislative Kräfte handelt. Auch "Besoldung" wäre abwegig.
: Unstrittig ist natürlich, dass die Höhe der monatliche Entschädigung an die Tätigkeit (den Aufwand) angepasst (und gerechtfertigt) sein muss.
: Unstrittig ist natürlich, dass die Höhe der monatliche Entschädigung an die Tätigkeit (den Aufwand) angepasst (und gerechtfertigt) sein muss.

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