Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Aufwandsentschädigung

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 118: Zeile 118:
: Unstrittig ist natürlich, dass die Höhe der monatliche Entschädigung an die Tätigkeit (den Aufwand) angepasst (und gerechtfertigt) sein muss.
: Unstrittig ist natürlich, dass die Höhe der monatliche Entschädigung an die Tätigkeit (den Aufwand) angepasst (und gerechtfertigt) sein muss.
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 03:25, 29. Dez 2011 (CET)
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 03:25, 29. Dez 2011 (CET)
== Sitzung Ausschuss Finanzielles ==
Details [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php/Diskussion:Ausschuss_Finanzielles hier]. [[Benutzer:Conny|Conny]] 14:50, 9. Jan 2012 (CET).
== Sammlung von ungeprüften Verweisen ==
* http://lexetius.com/2006,333 Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer verbandsangehörigen Gemeinde in Sachsen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
*: [...] gezahlte Aufwandsentschädigung mit ihrem steuerpflichtigen Anteil als Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung [...]
* [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html § 2 Versicherung kraft Gesetzes] [[SGB]] 7
* [http://www.freiwilligenserver.de/index.cfm?ADA91A48AB7E4980A5906589963D5923 (Niedersachsen): Wie wird der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung ermittelt?]
* [http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r3.12.html R 3.12 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen]
* [http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/Krankenkassen/ Krankenkassen sind ''Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung'']
* [http://www.arbeitsagentur.de/nn_27196/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Mitgliederliste-VR.html Bundesagentur für Arbeit ist ''Körperschaft des öffentlichen Rechts'']
== "...Zeit für Selbstbediener und Geschäftemacher..." ==
Zum Nachdenken: * http://youtu.be/BU9w9ZtiO8I ab etwa 5 Minuten [[Benutzer:213.166.140.3|213.166.140.3]] 14:01, 15. Feb 2012 (CET)
: Im ersten Augenblick (Überschrift) dachte ich, dass es wohl ein "Plädoyer" gegen [[AE]] ist. Das Gegenteil scheint aber der Fall zu sein.
:*'' Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
:*'' Halt du sie dumm, ich halt sie arm!
:*'' Sei wachsam
:*'' Und fall nicht auf sie rein!
:*'' Paß auf, da du deine Freiheit nutzt
:*'' Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!
: Sollte dieser Text gegen [[AE]] argumentativ verwendet werden, so scheint er nicht verstanden wurden zu sein.
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 03:49, 16. Feb 2012 (CET)
== Debatte aus dem Artikel ==
Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.
Bei der Thematik Aufwandsentschädigung sollte auch der [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Korrumpierungseffekt&oldid=87724068 Korrumpierungseffekt] bedacht werden. Dies stellt kein Argument contra AE dar, sondern soll vielmehr beim Umgang mit AE beherzigt werden, um den negativen Aspekt zu umgehen und so wirkllich einen positiven Effekt mit den AE zu erzielen.
Es ist nicht ganz klar, in welcher Höhe für ehrenamtliche Tätigkeit sich die StuRa-Mitglieder Entschädigungen zahlen dürfen ohne das diese Einkommenssteuerpflichtig (privat versteuert) sind (§ 3 Nr. 26 oder 26a EStG - entweder 2.100 Euro oder 500 Euro pro Jahr). § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG findet bei StuRä keine Anwendung (L 1 KR 92/07)!--[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
Mit der Zahlung von Aufwandsentschädigung wird ein Beschäftigungsverhältnis begründet, welches Sozialversicherungs- und Beitragspflichtig ist (LSG Chemnitz: L1 KR 92/07) - Rechtsgrundlage u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Arbeitslohn).
Es liegt ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vor ("Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.") - auch laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.07.08 (VIR 51/05, [http://www.recht-in.de/urteil/asta_mitglieder_als_arbeitnehmer_vi_r_51_05_bfh_urteil_142544.]). Ein weiteres Urteil wird im Verfahren mit dem Aktenzeichen B 12 KR 10/09 R (Bundessozialgericht) gegen Ende Juli/Anfang August 2011 erwartet (Mutmaßlich ist das das "erwartete" (gemeinte) Ergebnis: [http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata\zeits\nza\2012\cont\nza.2012.440.2.htm Die Arbeitgebereigenschaft im sozialversicherungsrechtlichen Sinn]).--[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
Aufwandsentschädigungen sind deshalb egal wie es hier heißt Arbeitsentgelte (§ 14 Abs. 1 SGB IV): "Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden."  --[[Benutzer:141.56.16.23|141.56.16.23]] 14:13, 16. Jun 2011 (CEST)
Weitere Rechtsgrundlage u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ("Zahlungen an die Mitglieder des Studentenrates seien als Arbeitslohn [...] anzusehen, da diese ausschließlich als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft erfolgt seien.": laut SMWK, Herr Faller). --[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
: Kann diese "Quelle" (Aussage) bitte bestätigt werden?
: --[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 13:58, 18. Sep 2012 (UTC)
== "Klassen" von Aufwand ==
Achtung!
Das ist eine politische "Spekulation".
durchschnittlich
* bis zu 4 Stunden wöchentlich keine AE
* bis zu 30 Stunden monatlich bis zu 720 € jährlich
*: (irgendwie bei 2 Semestern Erhöhung der Förderungshöchstdauer gemäß [[BAföG]])
* bis zu 48 Stunden monatlich nebenberuflich (im Sinne vom Einkommensteuergesetz)
* darüber hinaus gar hauptberuflich
== Hinweise zum Ehrenamt (bei Vereinen) durch stattliche Informationsstellen ==
* [[Amt24]]: [https://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebenslagen.do?action=showdetail&modul=LL&id=367112!0 Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale]
** für einen groben Eindruck zur Besteuerung
** Das zielt auf die Beschäftigung (als Ehrenamt) im Verein ab.
*** Es geht nicht - wie bei uns zwangsläufig - um die Erfüllung von gesetzlich übertragen [[Aufgaben]].
*** Wir sind kein Verein! Wir sind eine [[Körperschaft öffentlichen Rechts]]!
* https://www.ehrenamt.sachsen.de
** [https://www.ehrenamt.sachsen.de/11909.html Förderrichtlinie »Wir für Sachsen« (Bürgerschaftliches Engagement)] (finanzielle Förderung durch 20 € für mindestens 20 Stunden je Monat)
*** Wir sind (wohl) kein "Bürgerschaftliches Engagement", sondern Mitwirkung zur Erfüllung von Aufgaben (als Selbstverwaltung), die das Bundesland (Gebietskörperschaft (ferner Staat)) uns übertragen hat, um es nicht zu erfüllen.
== Minimalprinzip zur Besetzung von Ämter ==
* https://openjur.de/u/325438.html
*: Zeile 27
== Steuerpflichtige Aufwandsentschaedigung ==
Die "Aufwandsentschaedigung nach Paragraph 1835a des BGB" ist steuerfrei bis zu dem Freibetrag von 2400 Euro (siehe Paragraph 3 Nr. 26b EStG)

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)