Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Aufwandsentschädigung

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Es liegt ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vor ("Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.") - auch laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.07.08 (VIR 51/05, [http://www.recht-in.de/urteil/asta_mitglieder_als_arbeitnehmer_vi_r_51_05_bfh_urteil_142544.]). Ein weiteres Urteil wird im Verfahren mit dem Aktenzeichen B 12 KR 10/09 R (Bundessozialgericht) gegen Ende Juli/Anfang August 2011 erwartet (Mutmaßlich ist das das "erwartete" (gemeinte) Ergebnis: [http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata\zeits\nza\2012\cont\nza.2012.440.2.htm Die Arbeitgebereigenschaft im sozialversicherungsrechtlichen Sinn]).--[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
Es liegt ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vor ("Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.") - auch laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.07.08 (VIR 51/05, [http://www.recht-in.de/urteil/asta_mitglieder_als_arbeitnehmer_vi_r_51_05_bfh_urteil_142544.]). Ein weiteres Urteil wird im Verfahren mit dem Aktenzeichen B 12 KR 10/09 R (Bundessozialgericht) gegen Ende Juli/Anfang August 2011 erwartet (Mutmaßlich ist das das "erwartete" (gemeinte) Ergebnis: [http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata\zeits\nza\2012\cont\nza.2012.440.2.htm Die Arbeitgebereigenschaft im sozialversicherungsrechtlichen Sinn]).--[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)


Aufwandsentschädigungen sind deshalb egal wie es hier heißt Arbeitsentgelte (§ 14 Abs. 1 SGB IV): "Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden."  --[[Benutzer:141.56.16.23|141.56.16.23]] 14:13, 16. Jun 2011 (CEST)
Aufwandsentschädigungen sind deshalb egal wie es hier heißt Arbeitsentgelte (§ 14 Abs. 1 SGB IV): "Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden."  --[[Benutzer:141.56.16.23|141.56.16.23]] 14:13, 16. Jun 2011 (CEST)Weitere Rechtsgrundlage u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ("Zahlungen an die Mitglieder des Studentenrates seien als Arbeitslohn [...] anzusehen, da diese ausschließlich als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft erfolgt seien.": laut SMWK, Herr Faller). --[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
 
Weitere Rechtsgrundlage u.a. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ("Zahlungen an die Mitglieder des Studentenrates seien als Arbeitslohn [...] anzusehen, da diese ausschließlich als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft erfolgt seien.": laut SMWK, Herr Faller). --[[Benutzer:92.231.88.61|92.231.88.61]] 16:31, 18. Jul 2011 (CEST)
: Kann diese "Quelle" (Aussage) bitte bestätigt werden?
: --[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 13:58, 18. Sep 2012 (UTC)
 
== "Klassen" von Aufwand ==
 
Achtung!
Das ist eine politische "Spekulation".
durchschnittlich
* bis zu 4 Stunden wöchentlich keine AE
* bis zu 30 Stunden monatlich bis zu 720 € jährlich
*: (irgendwie bei 2 Semestern Erhöhung der Förderungshöchstdauer gemäß [[BAföG]])
* bis zu 48 Stunden monatlich nebenberuflich (im Sinne vom Einkommensteuergesetz)
* darüber hinaus gar hauptberuflich
 
== Hinweise zum Ehrenamt (bei Vereinen) durch stattliche Informationsstellen ==
 
* [[Amt24]]: [https://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebenslagen.do?action=showdetail&modul=LL&id=367112!0 Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale]
** für einen groben Eindruck zur Besteuerung
** Das zielt auf die Beschäftigung (als Ehrenamt) im Verein ab.
*** Es geht nicht - wie bei uns zwangsläufig - um die Erfüllung von gesetzlich übertragen [[Aufgaben]].
*** Wir sind kein Verein! Wir sind eine [[Körperschaft öffentlichen Rechts]]!
* https://www.ehrenamt.sachsen.de
** [https://www.ehrenamt.sachsen.de/11909.html Förderrichtlinie »Wir für Sachsen« (Bürgerschaftliches Engagement)] (finanzielle Förderung durch 20 € für mindestens 20 Stunden je Monat)
*** Wir sind (wohl) kein "Bürgerschaftliches Engagement", sondern Mitwirkung zur Erfüllung von Aufgaben (als Selbstverwaltung), die das Bundesland (Gebietskörperschaft (ferner Staat)) uns übertragen hat, um es nicht zu erfüllen.
 
== Minimalprinzip zur Besetzung von Ämter ==
 
* https://openjur.de/u/325438.html
*: Zeile 27
 
== Steuerpflichtige Aufwandsentschaedigung ==
 
Die "Aufwandsentschaedigung nach Paragraph 1835a des BGB" ist steuerfrei bis zu dem Freibetrag von 2400 Euro (siehe Paragraph 3 Nr. 26b EStG)

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