StuRa Diskussion:Beschluss

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 19. Oktober 2011, 14:02 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (Interpretationshoheit zum Beginn der Gültigkeit eines Beschlusses)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Interpretationshoheit zum Beginn der Gültigkeit eines Beschlusses

Benutzer:Conny,

wie kommst du dazu eine "Richtigstellung der Interpretation von Gern" vorzunehmen? Meinem Beitrag erfolgte auf Zuruf von rechtlich versierten Menschen, die zur Klärung der Frage um Hilfe bat. Ich stelle in Frage, das das bei deiner Änderung auch der Fall ist?

Beim Absatz soll klargestellt werden, wann ein Beschluss Gültigkeit erlangt. Das ist meiner nun nicht mehr klar erkennbar. So kann der falsche Eindruck entstehen, dass erst das Protokoll veröffentlicht sein muss, um Gültigkeit zu erlangen.

Es sei angemerkt, dass ich es bedenklich finde wie Texte interpretiert werden und als scheinbare Wahrheit als Mail an den StuRa vermittelt werden.

Strategische (Erst besinnt's, dann beginnt's!) Grüße von einem Slobbi

-- PaulRiegel 14:02, 19. Okt 2011 (CEST)