StuRa Diskussion:Bestätigung der Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:12 Uhr

Änderungswunsch "stimmberechtigt" statt "gewählt"[Bearbeiten]

Bitte unbedingt das "gewählt" durch "stimmberechtigt" ersetzen! Schließlich sind alle Mitglieder der Gremien gewählt, egal ob nun stimmberechtigt oder nicht. Dies sorgt leider immerwieder für unnötige Irritationen.

Sätze in Bestätigungsschreiben fürs Bafög wie etwa: Herr/ Frau xxx war von xxx bis xxx Beratendes Mitglied und davon im Zeitraum xxx auch gewählt. Senken nicht nur das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des betreffenden Organs sondern liefern auch dem Bafög-Amt eine Steilvorlage zur Nichtanerkennung und somit zur Bafög-Ablehnung. --Mr N (Diskussion) 16:44, 19. Feb. 2016 (CET)


Na das wäre ja dann aber falsch, oder? Damit meine ich gleich mehrere Sachen.

Zur Bestätigung der Mitwirkung (durch den StuRa): Nicht alle sind stimmberechtigt, oder? Etwa ein Mensch, der aktiv in der Exekutive mitwirkt ist ja nicht stimmberechtigt. Oder mal anders gefragt: Bei was ist ein normales beratendes Mitglied stimmberechtigt? Es ist ja eine Bestätigung der Mitwirkung und nicht einer Stimmberechtigung. Für BAföG & Co ist ja die Mitwirkung relevant, oder?

Zum BAföG (durch das StuWe oder auch andere): Ich kann mir schlecht vorstellen, dass wer eine Bestätigung der Mitwirkung wegen mangelnder Stimmberechtigung ablehnt, wenn es im Gesetz infolge einer Mitwirkung heißt. Wenn dem so ist (Ablehnung auf Grund von fehlender Stimmberechtigung), dann muss das (vielleicht mal wieder) geklärt werden.

--Paul 04:19, 24. Feb. 2016 (CET)