Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Entwurf AE-Ordnung/zwei“
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(3) <sup>1</sup>Für vom StuRa bestätigte studentische Projekte, d. h. besonders arbeitsintensive Einzelleistungen einiger Studenten (Projektmitarbeiter), können AE gezahlt werden. <sup>2</sup>Die Bestätigung des Projektes kann mit Beschränkung der einzelnen AE-Sätze und der Gesamtsumme der Projekt-AE verbunden werden. <sup>3</sup>Die Obergrenze beträgt 62,50 Euro pro Person und Monat. | (3) <sup>1</sup>Für vom StuRa bestätigte studentische Projekte, d. h. besonders arbeitsintensive Einzelleistungen einiger Studenten (Projektmitarbeiter), können AE gezahlt werden. <sup>2</sup>Die Bestätigung des Projektes kann mit Beschränkung der einzelnen AE-Sätze und der Gesamtsumme der Projekt-AE verbunden werden. <sup>3</sup>Die Obergrenze beträgt 62,50 Euro pro Person und Monat. | ||
: Nach meinem | : Nach meinem AE-Rechner hier ist das ein vertretbarer Rahmen.--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 13:21, 8. Jun 2011 (CEST) | ||