Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Entwurf AE-Ordnung/zwei“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
(4) Personen mit Anspruch auf AEs nach §2 Abs. 1, welche nach der [[Härtefallordnung/Dokument|Härtefallordnung der StudentInnenschaft]] Beitrags befreit sind, erhalten die doppelte Summe der jeweiligen AE Sätze. | (4) Personen mit Anspruch auf AEs nach §2 Abs. 1, welche nach der [[Härtefallordnung/Dokument|Härtefallordnung der StudentInnenschaft]] Beitrags befreit sind, erhalten die doppelte Summe der jeweiligen AE Sätze. | ||
: Dieser Punkt berücksichtigt den Sozialen | : Dieser Punkt berücksichtigt den Sozialen Aspeckt--[[Benutzer:JosEifler|JosEifler]] 13:47, 8. Jun 2011 (CEST) |