StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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== Notwendigkeit eines Beschlusses ==
== Notwendigkeit eines Beschlusses ==
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.
Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.
== Notwendige Mehrheiten ==
Beschlüsse und Änderungen der Ordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. (Mehrheit bedeutet, das Organ kann auch festlegen, dass eine zwei/drittel Mehrheit nötig ist o.Ä.)

Version vom 11. März 2011, 18:06 Uhr

§ Sitzung

Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)

Notwendigkeit eines Beschlusses

Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.

Notwendige Mehrheiten

Beschlüsse und Änderungen der Ordnung bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. (Mehrheit bedeutet, das Organ kann auch festlegen, dass eine zwei/drittel Mehrheit nötig ist o.Ä.)