StuRa Diskussion:Geschäftsordnung/Dokument

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§ Sitzung

Vermerk zur ordnungsgemäßen Einberufung von ordentlichen Sitzungen (bedarf es nicht)

Notwendigkeit eines Beschlusses

Insbesondere rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen einen befassten Beschluss des Organes.