StuRa Diskussion:Grundordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(§ Rechtsstellung)
(§ Aufgaben)
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:Das ist nur SächsHSG.
:Das ist nur SächsHSG.
:'Die immatrikulierten Studis bilden die Studischaft.' führt dazu, dass die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nicht die Studentinnen und Studenten vertreten dürften, deren Immatrikulation durch Hochschule nicht erfolgte und stellt daher eine zusätzliche und unnötige Ausgrenzung dar.
:'Die immatrikulierten Studis bilden die Studischaft.' führt dazu, dass die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nicht die Studentinnen und Studenten vertreten dürften, deren Immatrikulation durch Hochschule nicht erfolgte und stellt daher eine zusätzliche und unnötige Ausgrenzung dar.
== § Aufgaben ==
streiche
:'(1) Die Studischaft wirkt an der Selbstverwaltung der HTW Dresden nach Maßgabe des SächsHSG und der Grundordnung der HTW Dresden mit.
:(2) Die Aufgaben der Studischaft sind die
::1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studis,
::2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3 SächsHSG,
::3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studis,
::4. Unterstützung der Studis im Studium,
::5. Förderung des studentischen Sports unbeschadet der Zuständigkeit der HTW Dresden,
::6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen studentischen Beziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
::7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studis.'
denn
:Das ist nur SächsHSG.
ersetze
::'8. Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder.'
durch
:'Weitere Aufgabe der Studentinnen- und Studentenschaft sind
:# die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der KSS,
:# die Bildung von und die Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen oder Vertretungen für die Belange der Studentinnen und Studenten.'
denn
:Dies stellt die Grundlage für das gemeinsame Wirken vom fzs, Bundesfachschaftentagungen oder etwa einer studentischen Vertretung des [[HV-Tech]] dar.

Version vom 5. Oktober 2009, 23:13 Uhr

Bezeichnung 'Studentinnen- und Studentenschaft'

PaulRiegel 22:18, 5. Okt 2009 (CEST):

ersetze

'Die Studentinnen- und Studentenschaft wird im Folgenden Studentenschaft oder kurz Studischaft genannt.'

durch

'Die Studentenschaft wird im Folgenden Studentinnen- und Studentenschaft genannt.'

denn

Das SächsHSG spricht von der Studentenschaft, daher muss diese Grundlage sein.
Die gut gemeinte "Verniedlichung" 'Studischaft' erscheint nicht der Wichtigkeit der Dokumente angemessen.
Eine geschlechtsneutrale Formulierung sollte der Anspruch sein.

demnach

Im gesamten Text sollte die Bezeichnung 'Studentinnen- und Studentenschaft' verwendet werden.

Bezeichnung 'Studentinnen und Studenten'

streiche

'Die Mitglieder der Studischaft werden im Folgenden Studenten oder kurz Studis genannt. Ein einzelnes Mitglieder der Studischaft wird im Folgenden Student oder kurz Studi genannt.'

denn

Bei der Verwendung von 'die Studentinnen und Studenten' bzw. 'die Studentin oder der Student' erscheint diese Erklärung nicht mehr zwangsläufig.

demnach

Im gesamten Text sollten die Bezeichnungen angepasst werden.

§ Rechtsstellung

entfallen lassen

denn

Das ist nur SächsHSG.
'Die immatrikulierten Studis bilden die Studischaft.' führt dazu, dass die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nicht die Studentinnen und Studenten vertreten dürften, deren Immatrikulation durch Hochschule nicht erfolgte und stellt daher eine zusätzliche und unnötige Ausgrenzung dar.

§ Aufgaben

streiche

'(1) Die Studischaft wirkt an der Selbstverwaltung der HTW Dresden nach Maßgabe des SächsHSG und der Grundordnung der HTW Dresden mit.
(2) Die Aufgaben der Studischaft sind die
1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studis,
2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3 SächsHSG,
3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studis,
4. Unterstützung der Studis im Studium,
5. Förderung des studentischen Sports unbeschadet der Zuständigkeit der HTW Dresden,
6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen studentischen Beziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studis.'

denn

Das ist nur SächsHSG.


ersetze

'8. Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder.'

durch

'Weitere Aufgabe der Studentinnen- und Studentenschaft sind
  1. die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der KSS,
  2. die Bildung von und die Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen oder Vertretungen für die Belange der Studentinnen und Studenten.'

denn

Dies stellt die Grundlage für das gemeinsame Wirken vom fzs, Bundesfachschaftentagungen oder etwa einer studentischen Vertretung des HV-Tech dar.