Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Härtefallordnung/Dokument“
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Als Beispiel und daher als Grundlage kann die [http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/27 Härtefallordnung des StuRa der TU Dresden] dienen. Sicherlich steht hierfür auch die [http://www.stura.tu-dresden.de/gf_soziales Geschäftsführung Soziales], aktuell Armin, zur Verfügung. | |||
[[Benutzer:Denny|Denny Meirich]] gab den Hinweis, dass er sich daran erinnern zu können in alten Akten zur Beitragsordnung eine entsprechende Ergänzungsordnung gesehen zu haben. | [[Benutzer:Denny|Denny Meirich]] gab den Hinweis, dass er sich daran erinnern zu können in alten Akten zur Beitragsordnung eine entsprechende Ergänzungsordnung gesehen zu haben. | ||
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es sollte im Härtefall auch zu einer Befreiung oder Rückerstattung des [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | Anteils des Beitrages für das Studentenwerk]] kommen. Dieses Verfahren gibt es, nach Aussage des mehrjährigen Geschäftsführer für Soziales des [[Stura TU Dresden]], [[Armin Grundig]], bei der Zusammenarbeit des [[StuRa TU Dresden]] und dem [[StuWe]]. Es ist nicht | es sollte im Härtefall auch zu einer Befreiung oder Rückerstattung des [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | Anteils des Beitrages für das Studentenwerk]] kommen. Dieses Verfahren gibt es, nach Aussage des mehrjährigen Geschäftsführer für Soziales des [[Stura TU Dresden]], [[Armin Grundig]], bei der Zusammenarbeit des [[StuRa TU Dresden]] und dem [[StuWe]]. Es ist nicht ob das Verfahren niedergeschrieben ist. | ||
Es wäre wünschenswert in der [[Härtefallordnung]] der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache und Verhandlung mit dem [[StuWe]], da diese für die Erhebung [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | dieses Anteils]] zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die [[Mitglied Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden | Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden]] angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden. [[Armin Grundig]] steht beratend zur Verfügung. | Es wäre wünschenswert in der [[Härtefallordnung]] der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache und Verhandlung mit dem [[StuWe]], da diese für die Erhebung [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | dieses Anteils]] zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die [[Mitglied Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden | Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden]] angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden. [[Armin Grundig]] steht beratend zur Verfügung. | ||
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