Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Härtefallordnung/Dokument“
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es sollte im Härtefall auch zu einer Befreiung oder Rückerstattung des [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | Anteils des Beitrages für das Studentenwerk]] kommen. Dieses Verfahren gibt es, nach Aussage des mehrjährigen Geschäftsführer für Soziales des [[Stura TU Dresden]], [[Armin Grundig]], bei der Zusammenarbeit des [[StuRa TU Dresden]] und dem [[StuWe]]. Es ist nicht | es sollte im Härtefall auch zu einer Befreiung oder Rückerstattung des [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | Anteils des Beitrages für das Studentenwerk]] kommen. Dieses Verfahren gibt es, nach Aussage des mehrjährigen Geschäftsführer für Soziales des [[Stura TU Dresden]], [[Armin Grundig]], bei der Zusammenarbeit des [[StuRa TU Dresden]] und dem [[StuWe]]. Es ist nicht ob das Verfahren niedergeschrieben ist. | ||
Es wäre wünschenswert in der [[Härtefallordnung]] der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache und Verhandlung mit dem [[StuWe]], da diese für die Erhebung [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | dieses Anteils]] zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die [[Mitglied Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden | Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden]] angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden. [[Armin Grundig]] steht beratend zur Verfügung. | Es wäre wünschenswert in der [[Härtefallordnung]] der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache und Verhandlung mit dem [[StuWe]], da diese für die Erhebung [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | dieses Anteils]] zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die [[Mitglied Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden | Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden]] angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden. [[Armin Grundig]] steht beratend zur Verfügung. | ||
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Wo ist von Freiwilligkeit die Rede? Ich denke, dass der Beitrag für die (Studentinnen- und) Studentenschaft solidarisch übernommen werden kann. So kann jemand bei dem Vorliegen eines sozialen | Wo ist von Freiwilligkeit die Rede? Ich denke, dass der Beitrag für die (Studentinnen- und) Studentenschaft solidarisch übernommen werden kann. So kann jemand bei dem Vorliegen eines sozialen Härefalls seiner Beitagspflicht nachkommen. Zusätzlich ist in der Begründung darauf hingewiesen, das der Beitrag für (Studentinnen- und) Studentenschaft eher ein marginaler Posten (im vgl. zu den anderen Anteilen) ist. | ||
--[[Benutzer:JohannesSchneemann|JoSch]] 10:18, 23. Jun 2010 (CEST) | --[[Benutzer:JohannesSchneemann|JoSch]] 10:18, 23. Jun 2010 (CEST) | ||