StuRa Diskussion:Konstituierungsseminar/2012

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Thema Aufwandsentschädigung

Behandlung des Themas Aufwandsentschädigung

Mir kam dazu die Idee, dass dazu eine Art Podiumsdiskussion zum Abend (womöglich am ersten) geführt werden könnte. Diskutantinnen und Diskutanten könnten mindestens Conny und ich (PaulRiegel) sein. Wir haben dazu sehr verschiedene Ansichten und Conny fragte bereits nach der Behandlung des Themas.

Seit dem KoSe im letzten Jahr ist, trotz " Grundsatzdiskussion zum KoSe" keine Umsetzung erfolgt. Das sollte sich ändern.

Im Übrigen sollte trotzdem eine Einbeziehung aller "im Auditorium" möglich sein.

-- PaulRiegel 03:53, 29. Dez 2011 (CET)

Positionierende Fragen zum Thema Aufwandsentschädigung

  • Welche Auswirkungen sind zu erwarten in punkto:
    • Zwischen Empfängern und Personen die keine AE bekommen. (Spannungen, Druck, Konkurrenzreaktionen, ...)
    • Aufgaben außerhalb des definierten Tatigkeotabereichs.
    • Schaffung von Begründungen für eine Weiterzahlung AE.
    • Neutralität der Bewilligungsinstanz.
    • Zuschanzen von AE würdigen Inhalten.
  • Wie werden Bewerber im StuRa behandelt, welche aus reinem Geldinteresse im "Gremium" dienen wollen?
  • Wie hoch werden die neuen Verwaltungskosten sein?
  • Will der StuRa die entstehenden Verwaltungskosten tragen?
  • Wer entscheidet darüber, ob für eine Arbeit AE gezahlt wird?
  • Sollten diese Personen auch AE bekommen?
    • Wie wird deren Unabhängigkeit sichergestellt?
    • Was passiert, wenn Abhängigkeiten festgestellt werden?
  • Was sind die Folgen, wenn AE Empfänger nur noch ihre eigenen Aufgaben im Blick haben und nicht in anderen Bereichen mitwirken (Warum soll ich für die Referatsleitung Teilarbeiten verrichten, wenn ich keine Aufwandsentschädigung dafür bekomme?)
  • Sollte AE auch im Vorraus gezahlt werden?
  • Wird man kann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es Probleme bei der Umsetzung gibt?
  • Wer realisiert bei Rechenschaftskonsequenzen risikoreiche Projekte?
  • Welche Vergaberichtlinien möchte der StuRa?
  • Wie muss der Student seine AE versteuern?
  • Hat AE Einfluss auf das BAföG?