Bearbeiten von „StuRa Diskussion:LAN-Party“
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Hallo, es gibt noch ein paar fragen die zu klären wären.... | Hallo, es gibt noch ein paar fragen die zu klären wären.... | ||
* Wer verfasst eine Rundmail um die Anzahl der interessierten aufzunehmen? Und wie wollen wir das realisieren mit der auszählung? | * Wer verfasst eine Rundmail um die Anzahl der interessierten aufzunehmen? Und wie wollen wir das realisieren mit der auszählung? | ||
* Wie sieht es von der rechtlichen Seite aus, da wir es ja nicht überprüfen können ob nun orginale software vorhanden ist oder eine raupkopie? | * Wie sieht es von der rechtlichen Seite aus, da wir es ja nicht überprüfen können ob nun orginale software vorhanden ist oder eine raupkopie? | ||
* Wer kümmert sich um die Beschaffung der benötigten hardware? (Switches, stromversorgung, Einen Rechner der genügend Bandbreite hat um als File- und Gameserver zu gebrauchen ist). Solche Spiele wie Warcraft III können ja in eigenregie gehostet werden, aber für CS 1.6, Battelfield 2 usw. wäre ein gameserver nützlich. | * Wer kümmert sich um die Beschaffung der benötigten hardware? (Switches, stromversorgung, Einen Rechner der genügend Bandbreite hat um als File- und Gameserver zu gebrauchen ist). Solche Spiele wie Warcraft III können ja in eigenregie gehostet werden, aber für CS 1.6, Battelfield 2 usw. wäre ein gameserver nützlich. | ||
Hier mal eine Beispiel-AGB von der Seite [[http://www.lanparty.de/faq/recht?id=91 lanparty.de]] | Hier mal eine Beispiel-AGB von der Seite [[http://www.lanparty.de/faq/recht?id=91 lanparty.de]] | ||
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(Alternativ, falls die Teilnahme ab 16 Jahren möglich ist: a) Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen neben einer Vollmacht der Erziehungsberechtigten auch eine volljährige Begleitperson, die für die Dauer der Veranstaltung die Aufsichtspflicht wahrnimmt. | (Alternativ, falls die Teilnahme ab 16 Jahren möglich ist: a) Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen neben einer Vollmacht der Erziehungsberechtigten auch eine volljährige Begleitperson, die für die Dauer der Veranstaltung die Aufsichtspflicht wahrnimmt. | ||
b) Jeder Teilnehmer kann sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen | b) Jeder Teilnehmer kann sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtpildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert. | ||
-- '''Also auch nicht nötig! | -- '''Also auch nicht nötig! | ||
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d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden. | d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden. | ||