StuRa Diskussion:LAN-Party

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Fragen über Fragen

Hallo, es gibt noch ein paar fragen die zu klären wären....

  • Wer verfasst eine Rundmail um die Anzahl der interessierten aufzunehmen? Und wie wollen wir das realisieren mit der auszählung?
  • Wie sieht es von der rechtlichen Seite aus, da wir es ja nicht überprüfen können ob nun orginale software vorhanden ist oder eine raupkopie?
  • Wer kümmert sich um die Beschaffung der benötigten hardware? (Switches, stromversorgung, Einen Rechner der genügend Bandbreite hat um als File- und Gameserver zu gebrauchen ist). Solche Spiele wie Warcraft III können ja in eigenregie gehostet werden, aber für CS 1.6, Battelfield 2 usw. wäre ein gameserver nützlich.

AGB-Vorschlag

Hier mal eine Beispiel-AGB von der Seite [lanparty.de]

§1: Allgemeine Bestimmungen

a) Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.

(evtl. eine Kaffee-Faltrate, Speisen allg. oder sonstiges)

b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.

find ich gut :)

c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluß des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.


§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.

a) Jeder Teilnehmer muß das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, haben zu der Veranstaltung keinen Zutritt.

-- Wird bei uns nicht vorkommen!

(Alternativ, falls die Teilnahme ab 16 Jahren möglich ist: a) Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen neben einer Vollmacht der Erziehungsberechtigten auch eine volljährige Begleitperson, die für die Dauer der Veranstaltung die Aufsichtspflicht wahrnimmt.

b) Jeder Teilnehmer kann sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtpildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert.

-- Also auch nicht nötig!

c) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.

d) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist.

-- Selbstverständlich,aber wichtig!

e) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.

f) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.

g) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.


§3: Bestimmungen während der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren.

b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.

-- Sehr wichtiger Punkt! bringt uns das aus der Misäre, ich denke schon!?!

c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.

d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Nahrungsmittel-, Alkohol-, und Rauchverbot . Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden.

-- Finde ich persönlich blöd mit dem Alkoholverbot, wir sind alle Alt genug und da es jeweils private Geräte sind kann es uns egal sein ob er seine Tastatur überkippt und die dann nicht funzt...

e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoovern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.

-- JO!!!

f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.

g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch einsicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).

-- Wollen wir eine extra Raum bereitstellen oder lassen wir den Part weg?

h) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.

i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.

j) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.

-- Das ist wiederum ein wichtiger Punkt! Ich würde sagen da es eine Lan der HTW-Dresden ist könnte jeder der schlafen möchte auch Heim fahren. Auf der anderen Seite (was ich persönlich besser finde) ist es auch kein Problem nen 2.ten Raum zu organisieren wo jeder sich mit seiner Isomatte und Schlafack mal für 2 Stunden hinhauen kann!

--Der nächste Punkt ist unwichtig!!!

§4: Turniere und Preisvergabe

a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.

b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.

c) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.

d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges.


§5: Bestimmung zum Abschluß der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.

b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.

c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §5 b angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.

d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.

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