Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Sächsisches Hochschulgesetz

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Es gibt noch keine endgültige Position zu '''Hochschulzugangsberechtigungen'''. Die Meinungen innerhalb des [[LSR]] gehen weit auseinander. Von der Forderung Zugangshürden ganz abzuschaffen bis zur Forderung das jetzige System (mit Numerus clausus und Zugangstests) beizubehalten, ist alles dabei.  
Es gibt noch keine endgültige Position zu '''Hochschulzugangsberechtigungen'''. Die Meinungen innerhalb des [[LSR]] gehen weit auseinander. Von der Forderung Zugangshürden ganz abzuschaffen bis zur Forderung das jetzige System (mit Numerus clausus und Zugangstests) beizubehalten, ist alles dabei.  


'''Die Frage ist nun, wie der [[StuRa]] der [[HTW Dresden]] dazu steht?'''
'''Die Frage ist nun, wie der [[StuRa]] der [[HTW]] dazu steht?'''


;Meine persönliche Meinung: Es erscheint nicht sinnvoll, Zugangsbeschränkungen ganz abzuschaffen. Das ist unrealistisch und eine Wunschvorstellung, die keine Hochschule leisten kann. Es ist besser, wenn der Zugang duch Zugangstests als duch den Numerus clausus definiert isr, da die Abi-Note nicht genügend Aussagekraft besitzt, um die Fähigkeit, den gewünschten Studiengang zu studieren, festzustellen. Wenn die Bewerberzahlen die Anzahl der Studienplätze überschreitet, dann muss per Test herausgefunden werden, welcher Bewerber für den Studiengang am geeignetsten ist. Dies setzt aber voraus, dass die Tests dem Studiengang entsprechend erstellt worden sind und einen entsprechenden Schwierigkeitsgrad haben. Die Ergebnisse der Tests müssen entsprechend veröffentlicht werden und der Bewerben muss seinen geschriebenen Test einsehen können. Der Test soll lediglich eine Reihenfolge der Bewerber festlegen und nicht als Rausprüfkriterium dienen. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:06, 2. Aug 2011 (CEST) Ergänzung: Grundsätzlich sollten natürlich keine Zugangsbeschränkungen vorhanden sein, aber bei beschränkten Kapazitäten und hohen Bewerberzahlen, muss eine Auswahl (Zugangshürde) getroffen werden. Die Auswahl kann anhand eines Tests (als Vorschlag) geschehen.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:39, 3. Aug 2011 (CEST)
;Meine persönliche Meinung: Es erscheint nicht sinnvoll, Zugangsbeschränkungen ganz abzuschaffen. Das ist unrealistisch und eine Wunschvorstellung, die keine Hochschule leisten kann. Es ist besser, wenn der Zugang duch Zugangstests als duch den Numerus clausus definiert isr, da die Abi-Note nicht genügend Aussagekraft besitzt, um die Fähigkeit, den gewünschten Studiengang zu studieren, festzustellen. Wenn die Bewerberzahlen die Anzahl der Studienplätze überschreitet, dann muss per Test herausgefunden werden, welcher Bewerber für den Studiengang am geeignetsten ist. Dies setzt aber voraus, dass die Tests dem Studiengang entsprechend erstellt worden sind und einen entsprechenden Schwierigkeitsgrad haben. Die Ergebnisse der Tests müssen entsprechend veröffentlicht werden und der Bewerben muss seinen geschriebenen Test einsehen können. Der Test soll lediglich eine Reihenfolge der Bewerber festlegen und nicht als Rausprüfkriterium dienen. --[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:06, 2. Aug 2011 (CEST) Ergänzung: Grundsätzlich sollten natürlich keine Zugangsbeschränkungen vorhanden sein, aber bei beschränkten Kapazitäten und hohen Bewerberzahlen, muss eine Auswahl (Zugangshürde) getroffen werden. Die Auswahl kann anhand eines Tests (als Vorschlag) geschehen.--[[Benutzer:Kuenzler|Kuenzler]] 14:39, 3. Aug 2011 (CEST)

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