Bearbeiten von „StuRa Diskussion:Sächsisches Hochschulgesetz

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Rahmenbedingungen sollten hierfür geschaffen werden und sind zu erläutern.
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; Meine Meinung: Die beiden Forderungen widersprechen sich nicht, da es sich um 2 verschiedene Basen handelt. Einmal geht es um das Beamterecht, welches zwar grundsätzlich abgelehnt werden kann, aber immer noch besteht. Andererseits geht es um Angestelltenverhältnisse. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann somit abgelehnt werden und im Angestelltenrecht kann eine Mindestbeschäftigungsdauer gefordert werden. Ob diese Forderungen berücksichtigt werden kann sicherlich bezeifelt werden.--D.Künzler 10:11, 11. Okt 2011 (CEST)
 
== § für Anwesenheitspflicht ==
== § für Anwesenheitspflicht ==
-> Machen wir damit das SMWK auf eine Lücke aufmerksam?
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